DS-GVO

Testanrufe: Das wird gefragt

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Berlin -

Seit dem 25. Mai ist sie in aller Munde und überall bemerkbar – die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Auch die Apotheken hält sie in Atem, neben aufwendiger Mehrarbeit und lästiger Dokumentation bringt sie vor allem genervte Apothekenmitarbeiter zum Vorschein. Neue Unterschriften der Stammkunden zur Speicherung ihrer Daten und Kommunikationsprobleme mit Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sind die spürbaren Folgen. Doch nicht nur der lästige Papierkram fordert die Apothekenwelt, seit kurzer Zeit gibt es auch vermehrt Testanrufe.

Die Testanrufe sollen ermitteln, ob die neuen Regeln der DS-GVO auch ordnungsgemäß umgesetzt werden. Unseriöse Vereine und Kanzleien nutzen die DS-GVO für eine Abmahnwelle, um bei einem Verstoß direkt kassieren zu können.

Am Telefon werden verschiedene Fragen gestellt. Beispielsweise ob der vermeintliche Ehepartner noch in der Apotheke ist. Außerdem wird über diskrete Fragen zu gespeicherten Daten versucht, den Mitarbeitern Informationen zu entlocken, die ein Brechen der Schweigepflicht erfordern. Es wird sich zum Beispiel nach der Medikation von angeblichen Ehepartnern oder Familienangehörigen erkundigt oder der zuvor getätigte Kauf erfragt.

Nicht nur sensible Daten von Kunden sind im Visier der Testanrufer, sondern auch das Apothekenteam. Nicht selten wird gefragt, ob bestimmte Mitarbeiter noch in der Apotheke tätig sind. Hier wird sich als Bekannter des Kollegen ausgegeben und versucht, an Adresse oder Telefonnummer zu kommen.

Wichtig ist es, im stressigen Alltag in keinem Fall auf solche Fragen zu antworten und sich keine Informationen entlocken zu lassen. Apothekenmitarbeiter sollten verstärkt achtgeben und Daten nur auf ausdrückliche, am besten schriftliche Einwilligung der Kunden oder des Kollegen herausgeben. Auch im Team sollte auf die Testanrufe hingewiesen werden, alle Kollegen sollten sensibilisiert werden.

Die CDU will Abmahnabzockern einen Riegel vorschieben. Die die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, will die Kostenerstattung für Abmahnungen bei DS-GVO-Verstößen aussetzen. Ein Übergangszeitraum von einem Jahr könnte den Abmahnvereinen und -kanzleien den wirtschaftlichen Anreiz nehmen.

Neben den Anrufen sollte auch am HV selbst vermehrt Diskretion gewahrt werden. Das bezieht sich selbstverständlich sowohl auf die Lautstärke des Beratungsgespräches wie auch auf Dokumentationsbögen, Kassenbons und Rezepte, die für andere Kunden sichtbar sind und persönliche Daten enthalten.

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