Kommentar

Die Glaubensfrage

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Berlin -

Die Apotheke ist ein Ort des Vertrauens. Am HV-Tisch oder nebenan im Beratungsraum werden persönliche, teils intime Angelegenheiten besprochen. Der Rat der Apotheker und PTA ist gefragt – in vielen Lebenslagen. Für religiöse Fragen ist der HV-Tisch der falsche Ort, kommentiert Alexander Müller.

Die Trennung von Staat und Kirche ist hierzulande nicht allzu streng. Zwar gibt es keine Staatskirche, aber in Gestalt der Finanzämter treiben staatlichen Organisationen im Auftrag der Kirche beispielsweise die Kirchensteuer ein. Christliche Feiertage werden wie selbstverständlich begangen, ja sogar die Gehälter der Bischöfe aus Steuermitteln gezahlt. Über all das wird regelmäßig öffentlich gestritten, nicht zuletzt darüber, wie und wo religiöse Symbole in der Öffentlichkeit ihren Platz haben. Vor allem im öffentlichen Dienst und in Schulen steht der freien Religionsausübung des Einzelnen das Neutralitätsgebot der Institution entgegen.

Und wo stehen Apotheken in diesem Spannungsfeld? Als privatwirtschaftliche Einrichtungen mit staatlichen Versorgungsauftrag vermutlich irgendwo dazwischen. Daher stellt sich für jeden Inhaber die Frage: Sollten religiöse Gefühle in der Offizin ausgelebt werden oder ist das unprofessionell? Was ist mit Vorgaben an das eigene Team?

Man muss hier zunächst unterscheiden, ob die Abgabe von Medikamenten betroffen ist oder nicht. Da war die Geschichte jenes Berliner Apothekers – mittlerweile im Ruhestand –, der als überzeugter Katholik die Abgabe von Kontrazeptiva verweigerte. Artikel 4 Grundgesetz garantiert die Religions- und Gewissensfreiheit. Wer bestimmte Medikamente aus religiöser Überzeugung ablehnt, darf nicht zu deren Abgabe gezwungen werden, so das Argument. Dem entgegen steht aber Artikel 2, wonach jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. In dieses Recht des Patienten greift der Apotheker ein, wenn er die Abgabe verweigert.

So schwer es fällt, die Gewissensfreiheit etwas anderem unterzuordnen, in der Arzneimittelversorgung muss es sein. Die Apotheken haben ein Monopol und sind im Gegenzug zu einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln verpflichtet. Ausnahmen sieht weder das Apothekengesetz noch die Apothekenbetriebsordnung vor. Das ist auch gut so, denn eine Grenze ließe sich hier nicht ziehen: Der eine ist gegen Verhütungsmittel, der nächste gibt als überzeugter Veganer keine Arzneimittel mit Gelatine ab und ein dritter kein Mittel mit Wirkstoffen aus China – wegen der dortigen Menschenrechtssituation. Das kann man den Patienten nicht zumuten und das Argument, man könne ja auch in eine andere Apotheke gehen, verfängt nicht. Wenn eine Apotheke hier Wahlfreiheit hat, haben es alle benachbarten auch. Nein, ihren Kampf gegen Verhütungsmittel müssen auch streng religiöse Apotheker an anderer Stelle führen.

Bei Rx-Arzneimitteln ist der Fall rechtlich klarer als im OTC-Segment. Deshalb wurde im Zusammenhang mit dem OTC-Switch der Pille danach unter Apothekern wieder viel darüber diskutiert, ob man die Abgabe von Notfallkontrazeptiva aus Gewissensgründen ablehnen darf. Aus meiner Sicht gilt hier dasselbe: Die Arzneimittelversorgung ist nicht zur Missionierung gedacht und erzkatholische Apotheker sollten auch bitte keinen zweiten Beipackzettel in Kondompackungen legen mit dem Hinweis auf die Lebensbereicherung durch Kinder.

Und losgelöst von der Arzneimittelangabe: Sollte in der Apotheke Religionsfreiheit in dem Sinne verstanden werden, dass die Offizin frei von Religion zu sein hat? Das Neutralitätsgebot öffentlicher Einrichtungen wird je nach Bundesland anders ausgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber zurecht entschieden, dass ein Kopftuch allein noch keine Bedrohung darstellt – genau wie ein Kreuz an der Halskette oder jedes andere religiöse Symbol. Aber natürlich ist es extrem schwer, hier eine Grenze zu ziehen und auch die Rechtsprechung hat ihre liebe Mühe mit dem Thema.

In einer Apotheke herrscht ein menschliches Miteinander. Das Vertrauen der Kunden fußt auch darauf, dass ihnen eine Persönlichkeit gegenübersteht, mit ihren Vorlieben und Ansichten. Ebenso fußt es aber auf der professionellen Distanz, die dabei hilft, heikle gesundheitliche Themen zu besprechen. Und genau diese sollten in der Offizin auch immer im Mittelpunkt stehen. Auch hier sind die Grenzen fließend: Die Spendendose von Miserior mag den meisten als unproblematisch erscheinen, ein Infozettel über den Islam vielleicht schon als unangemessen. Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Für religiösen Austausch sollten sich Apotheker lieber einen anderen Raum suchen.

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