Diätmittel

Almased: Jetzt droht Ordnungsgeld

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Berlin -

Versprechen, mit Almased innerhalb kurzer Zeit Gewicht zu verlieren oder gar den Blutzuckerspiegel beeinflussen zu können, sind unzulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Nichtzulassungsbeschwerde des gleichnamigen Herstellers zurück. Weil man im niedersächsischen Bienenbüttel aber weiter mit entsprechenden Erfahrungsberichten wirbt, hat die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt Ordnungsgelder beantragt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte Aussagen auf der Verpackung, auf der Website und in einer Anzeige abgemahnt. Es ging um Behauptungen zur Gewichtsreduktion innerhalb bestimmter Zeiträume, zur Wirkung auf den Blutzuckerspiegel sowie zum Nutzen bei anderen Krankheiten wie Rheuma oder Osteoporose. Parallel klagte der Kontrollverein Integritas gegen Aussagen über eine Beeinflussung des metabolischen Systems, die Stärkung des Immunsystems, die Steigerung des HGH-Spiegels und der Blutwerte sowie allgemein der „Vitalität“.

Das Landgericht Lüneburg (LG) und das Oberlandesgericht Celle (OLG) gaben den Verbraucherschützern und Wettbewerbshütern recht, der Hersteller legte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Almased hatte zwar die Verpackungen bereits angepasst und das Diätprodukt mit Aktionen und Sonderkonditionen noch in den Markt gedrückt. Die Werbung wollte man sich aber nicht verbieten lassen.

Doch die Richter in Karlsruhe wollten sich nicht mit dem Fall befassen: Die Aussagen seien nicht durch die Health-Claims-Verordnung gedeckt – auch einzelne Zutaten wie Fructose oder Zink änderten nichts daran, dass für das Gesamtprodukt entsprechende Behauptungen unzulässig seien. Auch die Verzögerungen bei der Bewertung von Botanicals auf EU-Ebene änderten nichts daran, denn für Soja läge bereits eine negative Bewertung vor.

Weil auf der Website nach wie vor unter der Rubrik „Nutzer berichten“ die strittigen Erfolgsgeschichten von Anwendern zu finden sind, hat die Verbraucherzentrale mittlerweile ein Ordnungsgeld beantragt. Der Fall liegt derzeit wieder beim LG.

In Leipzig geht man davon aus, dass sich der Fall weiter in die Länge ziehen wird. Denn Ordnungsgeldbeschlüsse durchzusetzen, sei ein mühsamer Prozess, sagt Juristin Anne-Katrin Wiesemann. Dennoch ist sie froh, dass die Werbung untersagt wurde, da diese „absolut unseriös und unverantwortlich“ sei. „Da Schlankheitsmittel allein nicht zu einem automatischen Gewichtsverlust führen, darf kein sicherer Erfolg versprochen werden, sondern nur die Möglichkeiten einer Gewichtsreduzierung aufgezeigt werden.“

Almased hatte in der vergangenen Jahren immer wieder Probleme mit Kontrollvereinen: Die Wettbewerbszentrale war zuletzt gegen die Werbung mit dem Arzt Professor Dr. Aloys Berg vorgegangen und hatte vor dem LG und vor dem OLG recht bekommen. In dem Verfahren von Integritas war auch die Werbung mit dem Apothekenteam mit den umstrittenen Aussagen für unzulässig erklärt worden. Das LG Hannover entschied, dass Preisuntergrenzen für Apotheken unzulässig sind.

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