Innovationsfonds

Telemedizin gewinnt vor AMTS

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Berlin -

Knapp ein Jahr nach seiner Konstituierung hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die erste Förderwelle abgeschlossen und den dafür vorgesehenen Etat von 300 Millionen Euro vollständig ausgeschöpft. Dabei wurden Gelder an 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und an 62 Projekte zur Versorgungsforschung vergeben. Projekte von Apothekern sind nicht dabei.

„Es ist vollbracht“, sagte Professor Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA und des Innovationsausschusses. Im April waren knapp 700 Förderanträge mit einem Gesamtantragsvolumen von 1,7 Milliarden Euro eingereicht worden. Die Vielzahl der Anträge spiegele das große Interesse am Innovationsfonds wider: „Es gab so viele gute Anträge.“ Es sei nicht leicht gewesen, die Auswahl zu treffen. „Ich hätte nie gedacht, dass es so anstrengend sein kann, Geld auszugeben“, pflichtete Dr. Nicole Schlottmann, Vertreterin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Innovationsausschuss, bei.

Unter den insgesamt 120 eingereichten Anträgen im Bereich der neuen Versorgungsformen wählte der Innovationsausschuss im Oktober 24 Projekte aus den themenspezifischen Bereichen und fünf Projekte aus dem themenoffenen Bereich aus. Besonders hob Hecken ein AMTS-Projekt für Kinder und Jugendliche hervor. Die nächste Förderwelle soll bereits Anfang 2017 anrollen.

Der Innovationsausschuss legte eine Statistik zur Vergabe vor. Danach sind an 28 der 29 Projekte für neue Versorgungsformen Krankenkassen beteiligt – allen voran die Techniker Krankenkasse. Mehr als 60 Prozent der Projekte erhielten Summen bis zu zehn Millionen Euro. Jeweils 19 Prozent bekamen unter einer Million Euro und mehr als zehn Millionen. Laut Hecken wurden die meisten Projekte wegen überhöhter Personal- und Verwaltungskosten um bis zu 18 Prozent gekürzt. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel drei Jahre.

Die Mehrzahl der geförderten Projekte befassen sich mit dem Thema E-Health (21 Prozent). An zweiter Stelle kommt die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) mit 14 Prozent. Ebenfalls 14 Prozent beziehen sich auf Versorgungsformen in strukturschwachen und ländlichen Gebieten sowie für spezielle Patientengruppen wie Kinder und Jugendliche oder Behinderte und ältere Menschen.

Die Projekte für neue Versorgungsformen erhielten 225 der 300 Millionen Euro Fördermittel. 75 Millionen Euro entfallen auf Projekte zur Versorgungsforschung. Diese wurden am 25. November beschieden, die Gewinner wiederum erst nach der 14-tägigen Annahmefrist bekannt gemacht.

In einer Vorauswahl waren die Hälfte der Anträge bereits im Sommer aus dem Rennen ausgeschieden. Die andere Hälfte wurde zur Abgabe der vollständigen Unterlagen aufgefordert. Projekte, die in der ersten Runde nicht erfolgreich waren, können ihren Antrag in überarbeiteter Form erneut einreichen.

Nicht zum Zuge kamen bei der Förderung auch Anträge mit Beteiligung von Apothekerorganisationen. So hatten sich beispielsweise bayerische Kammer und Verband mit anderen Partnern für ein Projekt zur Telemedizin (Telemedallianz) beworben. Auf der Liste stand auch Projekte zum E-Rezept und zur Erprobung eines elektronischen Medikationsplans. Wie schon berichtet, gingen auch die Versandapotheke Zur Rose und ihre Partner leer aus. Das Projekt sollte unter Führung des Deutschen Hausärzteverbandes in Bremen das E-Rezept testen.

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