AM-VSG

Klinikapotheker fordern Lieferanspruch

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Berlin -

Angesichts zunehmender Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung fordern die Klinikapotheker die Bundesregierung auf, den Krankenhäusern einen gesetzlichen Belieferungsanspruch gegenüber den Herstellern einzuräumen. In der Stellungnahme zur Anhörung des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) weist der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) darauf hin, dass auch Krankenhäuser „ein dringendes und berechtigtes Interesse an Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln“ haben.

Vor dem Hintergrund weiter zunehmender Lieferunfähigkeiten der Hersteller fordert der ADKA daher, „den bisher nicht gesetzlich fixierten Lieferanspruch von Krankenhäusern festzuschreiben“. Krankenhausapotheken würden ganz überwiegend direkt von den Herstellern und nur zu einem „verschwindend geringen Bruchteil über Arzneimittelgroßhändler beliefert“. Daher müsse das Arzneimittelrecht um einen Belieferungsanspruch für Krankenhausapotheken ergänzt werden.

Auf ungeteilte Zustimmung stößt bei den Krankenhausapothekern die neue Möglichkeit zur Bevorratung von importierten Arzneimitteln. Bisher dürfen Krankenhausapotheken nur in Einzelfällen Arzneimittel aus dem Ausland kaufen. Der ADKA „begrüßt die vorgesehene Regelung ausdrücklich“, so die Stellungnahme. Damit werde in Krankenhäusern die Akutversorgung mit wichtigen Medikamenten aus dem Ausland ermöglicht, für die in Deutschland kein vergleichbares Arzneimittel verfügbar sei.

Bisher hätten Krankenhausapotheken immer wieder in solchen Fällen Konflikte mit den örtlichen Aufsichtsbehörden. Bislang erforderliche Ausnahmegenehmigungen zur Vorhaltung von akut erforderlichen, unverzichtbaren ausländischen Arzneimitteln gegen schwere oder lebensbedrohliche Erkrankungen würden damit in Zukunft vermieden. „Auch Versorgungsnotstände mit solchen Arzneimitteln bei Lieferunfähigkeiten können damit in Einzelfällen entschärft werden“, so die Klinikapotheker.

Mit Bezug auf die im AM-VSG vorgesehene Honorarerhöhung von 100 Millionen Euro zeigen sich die Klinikapotheker mit ihren Kollegen in den Vor-Ort-Apotheken solidarisch. Weil die Krankenhausapotheken in großem Umfang Rezepturen produzierten, seien sie mit dem damit verbundenen Herstellungs-, Beratungs- und Informationsaufwand sehr vertraut. Die Anpassung der Rezepturpauschalen und die Gleichstellung mit der Abgabevergütung für Fertigarzneimittel hält der ADKA daher für einen „richtigen Schritt und unterstützt diese Anpassung für die Kollegen in den öffentlichen Apotheken ausdrücklich“.

Das Gleiche gelte für die seit Jahrzehnten nicht mehr angepasste Aufwandsentschädigung für die Dokumentation von Betäubungsmitteln und den bisher in der Arzneimittelpreisverordnung gar nicht berücksichtigten Aufwand für den Umgang mit teratogenen, T-Rezeptpflichtigen Arzneimitteln.

Begrüßt wird von den Klinikapothekern auch das Verbot von Exklusivverträge mit Apotheken bei der Zytostatika-Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen. Dies trage wesentlich dazu bei, ortsnahe Strukturen zur Sicherstellung einer effizienten Zytostatika-Versorgung zu erhalten und „weitreichende negative Folgen für die onkologische Versorgung von Patienten abzuwenden“. Die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker zur Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit als integralen Bestandteil bei der onkologischen Patientenbehandlung werde so gesichert und das Recht des Patienten auf freie Arzt- und Apothekenwahl gestärkt.

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