Ausbildungsdauer

PTA-Reform: Koalition ringt um 3 Jahre

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Berlin -

In den nächsten zehn Tagen entscheidet sich das Schicksal der PTA-Ausbildungsreform. In dieser Woche bereiten die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktion die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss am 13. November vor. Am Tag darauf soll das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag beschlossen werden. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Jetzt hat die SPD Änderungswünsche angemeldet: Die PTA-Ausbildung soll künftig drei Jahre dauern. Es könnte Streit geben.

Für die SPD hat die für die PTA-Ausbildungsreform zuständige Berichterstatterin Bettina Müller Änderungen vorgeschlagen. Diese kommen den Forderungen von Adexa und vom Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) nach längerer Ausbildungszeit entgegen. Offen ist allerdings, wie die Union damit umgeht. In der Anhörung im Gesundheitsausschuss richteten Unionsabgeordnete Fragen an die ABDA, aber auch an Adexa und BVpta. Daraus schließen Beobachter, dass es in der Union unterschiedliche Auffassungen zu den umstrittenen Fragen der Ausbildungsdauer und der Kompetenzerweiterung gibt. In Kürze will Müller mit der Berichterstatterin der Union, Emmi Zeulner (CSU), darüber sprechen. Änderungen müsste dann der Gesundheitsausschuss beraten und beschließen.

Für die SPD hat jetzt Müller Änderungswünsche formuliert: Die PTA-Ausbildung sollte auf die für alle anderen Gesundheitsfachberufen bereits geltende Dauer von drei Jahren angehoben werden, um die notwendige Anpassung an veränderte Tätigkeitsschwerpunkte und die Integration zusätzlicher Ausbildungsinhalte ohne Wegfall oder Kürzungen an anderer Stelle vornehmen zu können. „Wir bitten das BMG, eine Änderung des PTA-Gesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu prüfen, die eine Ausbildungsdauer von drei Jahren mit integrierter praktischer Ausbildung in einer Apotheke vorsieht“, so Müller.

Die SPD-Gesundheitspolitikerin „bittet“ zudem das BMG zu prüfen, das PTA-Reformgesetz um die Krankenhausapotheke als Ort und Träger der praktischen Ausbildung zu ergänzen und durch eine Erweiterung des Krankenhausfinanzierunggesetz (KHG) die Übernahme der Ausbildungskosten zu ermöglichen. „Krankenhausapotheken sind für eine in die schulische Ausbildung integrierte praktische Ausbildung in besonderer Weise geeignet. Die Regelung erscheint darüber hinaus dazu geeignet, die Stellung der Krankenhausapotheke insgesamt sowie zukunftsweisende Modelle wie den Stationsapotheker zu stärken“, so Müller.

Desweiteren soll das BMG prüfen, ob die Praxisanleitung während der praktischen PTA-Ausbildung von Apothekern „oder durch weiteres pharmazeutisches Personal durchgeführt werden kann“, sofern das pharmazeutische Personal eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erfolgreich abgeschlossen hat und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügt.

Laut Müller würde diese Regelung die Organisation der praktischen Ausbildung, insbesondere wenn diese in eine dreijährige schulische Ausbildung integriert wird, erleichtern und zudem PTA eine zusätzliche Aufstiegsmöglichkeit eröffnen.

Das hatten auch die Länder gefordert. Den Einwand der Bundesregierung, wonach für die Praxisanleitung ausgebildetes Personal nicht ausreichend zur Verfügung steht, will Müller nicht gelten lassen: Durch die Formulierung „von Apothekern ODER durch weiteres pharmazeutisches Personal“ werde dem Rechnung getragen. Sollten in der Anfangsphase nicht ausreichend Praxisanleiter zur Verfügung stehen, erfolge die Anleitung wie bisher durch den Apotheker. Müller: „Insofern ist die Gefahr eines Engpasses unbegründet.“

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