Stellungnahme zur PTA-Reform

ABDA: PTA müssen auf Gleichpreisigkeit warten

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Berlin -

Kurz vor Ostern hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) vorgelegt. Das betrifft 160.000 Apothekenmitarbeiter. Eine Woche später will die ABDA mit einer Stellungnahme dazu noch abwarten: Auf jeden Fall bis zur Sonder-Mitgliederversammlung der Kammern und Verbände. Danach will die ABDA das PTA-Gesetz in einer „Gesamtschau“ bewerten.

Derzeit prüfe die ABDA das PTA-Gesetz sorgsam, sagte ABDA-Sprecher Rainer Kern. Eine gesonderte Stellungnahme werde es aktuell nicht geben. Man werde nach der ABDA-Sonder-MV am 2. Mai das PTA-Reformgesetz und das Apothekenstärkungsgesetz in einer „Gesamtschau“ bewerten, so Kern. Verschiedene Kammern und Verbände hatten die Einberufung einer Sonder-MV verlangt, um ein Wort bei der Abfassung der ABDA-Stellungnahme zum Apothekenstärkungsgesetz mitzureden. Das BMG hat dafür eine Frist bis zum 7. Mai gesetzt.

Anschließend wird es im BMG eine Anhörung der Verbände geben. Der Termin steht noch nicht fest. Danach wird der sogenannte Kabinettsentwurf erstellt, der als Grundlage für die Ressortabstimmung in der Bundesregierung dient. Wie das Handelsblatt berichtet, gibt es aber im Bundesjustizministerium bereits Bedenken gegen die europarechtliche Haltbarkeit von Spahns Referentenentwurf. Auch Arzneimittelrechtsexperte Dr. Elmar Mand hatte im APOTHEKE ADHOC-Interview erhebliche Zweifel geäußert, dass das Ziel der Gleichpreisigkeit mit Spahns Vorschlag erreicht werden könne.

In einem Info-Schreiben hat die ABDA jetzt Kammern und Verbänden das PTA-Reformgesetz zugeleitet und um eine Stellungnahme bis zum 8. Mai gebeten. Das BMG erwartet die Stellungnahme der ABDA dazu bis zum 15. Mai. „Der Entwurf sieht Änderungen in den folgenden Gesetzen vor“, so die ABDA zur Erläutern an die Mitgliedsorganisationen: Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, Apothekenbetriebsordnung und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten“, schreibt die ABDA und vermeidet jede Wertung.

Es sei unter anderem vorgesehen, das Berufsbild von PTA zu aktualisieren, so die ABDA: „Konkret sollen dabei Tätigkeitsfelder der PTA im PTA-Gesetz gelistet werden – vergleichbar mit der entsprechenden Regelung für Apotheker in der Bundesapothekerordnung.“ Dieses Berufsbild werde verknüpft mit den mindestens während der Ausbildung zu vermittelnden Kenntnissen und Handlungskompetenzen. Gleichzeitig erfolge eine inhaltliche Orientierung am Fächerkatalog. Der Entwurf sehe insbesondere Erweiterungen in den Fächern Arzneimittelkunde einschließlich Information und Beratung „sowie Übungen zur Abgabe und Beratung (neu) vor“. Dem stünden deutliche Kürzungen, insbesondere in der Chemie und den chemisch-pharmazeutischen Übungen, gegenüber.

„Beachtenswert“ findet die ABDA ferner, dass PTA mehr Verantwortung übertragen werden soll. Apothekenleiter sollten demnach künftig ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung ihrer PTA verzichten können, wenn diese ein „Gut“‘ in der staatlichen Prüfung erreicht hätten, seit mindestens einem Jahr in der Apotheke beschäftigt seien, eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit als PTA in Apotheken ausgeübt hätten sowie eine regelmäßige diesbezügliche Fortbildung über ein gültiges Fortbildungszertifikat) nachweisen könnten. Mangelt es an einem ‚guten‘ Abschluss, verlängeret sich die erforderliche Berufserfahrung um zwei Jahre. Nicht geplant sei dagegen eine Verlängerung der Ausbildungszeit, da eine solche mangels zwingender Gründe als unverhältnismäßig bewertet werde.

Adexa und Bvpta sind mit Spahn Entwurf nicht zufrieden: „Das ist wirklich nicht der erwartete große Wurf“, sagten Adexa-Chef Andreas May und Sabine Pfeiffer van Rijswijk, die für den Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) in der Novellierungsfachgruppe tätig ist. Laut Adexa will das BMG „die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausbildung nicht erkannt haben“. Damit habe man sich sowohl am bestehenden als auch am künftigen Bedarf vorbei entschieden, kritisiert May. „Dieser reine Verschiebebahnhof bei den fachlichen Inhalten ist nicht das, was die PTA wollen.“ Rijswijk betonte, der BVpta sei von dem Entwurf „sehr enttäuscht“. Der Vorschlag bringe keine Aufwertung des PTA-Berufs.

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