Prävention

Österreich: Rauchverbot in Gastronomie

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Berlin -

Nach jahrelangem Ringen gilt in Österreichs Gastronomie ab 1. November ein Rauchverbot. Damit wird ein Beschluss des Parlaments umgesetzt, gegen den sich nur die rechte FPÖ gestellt hatte. Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.

Vom Rauchverbot betroffen sind nicht nur Lokale, sondern alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke angeboten werden. Dazu gehören auch Feuerwehrfeste, Festzelte, Kinos und Theater. Ausgenommen sind Biergärten. Hotels können ebenfalls in Nebenräumen Raucher-Areale einrichten, in denen allerdings weder gegessen noch getrunken werden darf. Raucher, die gegen das Verbot verstoßen, müssen mit Strafen bis zu 1000 Euro rechnen. Die Strafen für Wirte liegen bei 2000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bei 10.000 Euro.

Anlass des Gesetzes ist der hohe Zigarettenkonsum der Österreicher. Im europaweiten Vergleich greifen besonders viele Frauen und Jugendliche zum Tabak. Die Ärztekammer und die Krebshilfe hatten bei einem Volksbegehren mehr als 880.000 Unterschriften für ein Rauchverbot gesammelt. Zuletzt galt die Regelung, dass Gäste in abgetrennten Räumen rauchen dürfen. Auch die österreichischen Bahnhöfe sollen bis Frühjahr 2020 komplett rauchfreie Zone werden. Bis dahin würden die letzten Raucherbereiche auf den Bahnsteigen und vor den Gebäuden verschwinden, teilte eine Sprecherin der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit.

Durch das Verbot auch der Shisha-Bars stehen nach Erkenntnissen der Wirtschaftskammer vor allem in Wien viele Lokale vor dem Aus. Betroffen sind nach Angaben aus der Branche in Österreich rund 500 solcher Betriebe mit einigen Tausend Mitarbeitern.

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