Arzneimittelskandal

Spahn zu Valsartan, Homöopathie und DocMorris

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Berlin -

In der Stuttgarter Zeitung hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Valsartan-Skandal geäußert. Kritik, man habe zu spät reagiert, weist er zurück. Allerdings denkt er darüber nach, das System der Arzneimittelüberwachung zu reformieren. Und auch zum Rx-Versandverbot gibt er ein kurzes Statement ab.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe „zügig, unaufgeregt, aber zielorientiert reagiert“ und sei früher als andere europäische Behörden an die Presse gegangen, so Spahn. „Und auch die Apotheker und die Ärzte informieren aktiv seit Anfang Juli auf allen Kanälen.“ Ihm sei wichtig gewesen, den Patienten sehr früh zu vermitteln, dass es gefährlicher gewesen wäre, die Medikamente abzusetzen.

Aktuell sei man auf nationaler und europäischer dabei zu analysieren, warum verunreinigte Präparate überhaupt auf den Markt kommen konnten. „Bereits Mitte Juli habe ich deswegen das BfArM und die Arzneimittelexperten meines Hauses beauftragt, Konsequenzen aus dem Valsartan-Fall zu erarbeiten. Kommende Woche werden wir dazu noch einmal alle Verantwortlichen an einen Tisch bringen. Dann sehen wir weiter.“

Laut Spahn gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um einen solchen Fall künftig zu verhindern. „Wir fragen uns, ob die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in der Arzneimittelüberwachung geändert werden müssen. Man muss sich klar machen, dass das BfArM auf Bundesebene gar keinen Rückruf starten kann. Das ist Aufgabe der Landesaufsichtsbehörden, die für die Arzneimittelüberwachung in Deutschland zuständig sind. Wir müssen untersuchen, wie europäische, Bundes- und Landesbehörden besser zusammenarbeiten können. Wir müssen klären, wie die Kontrollen von Herstellern, die nicht in der EU produzieren, besser werden können.“

Zunächst müssten die Ursachen geklärt werden, warum die Umstellung der Produktion zu Verunreinigungen geführt hat und warum dies keinem der Verantwortlichen aufgefallen sei. „Dann müssen wir mit den europäischen und gegebenenfalls den amerikanischen Gesundheitsbehörden darüber reden, wer die Produktionsstätten in China und Asien kontrolliert, und wie engmaschig das geschieht. Dass nicht immer ständig alle Produktionsstandorte in China geprüft werden können, liegt auf der Hand.“

Laut Spahn sind aber auch die Hersteller in der Verantwortung, mehr als bislang die Qualität der von ihnen eingesetzten Wirkstoffe sicherzustellen. So müsse klar sein, wer am Ende hafte: „Wenn klar ist, dass die Haftungszuordnung eindeutig bei dem liegt, der das Produkt hier bei uns in den Markt bringt, egal, wo er eingekauft hat, dann entsteht ein hohes Eigeninteresse an der Qualitätssicherung. Das werden wir uns ebenfalls anschauen müssen.“

Spahn verteidigte in diesem Zusammenhang die Rabattverträge, die zu hohen Einsparungen geführt hätten. „Darüber freuen sich die Beitragszahler. Pharmazeutische Unternehmen sind Wirtschaftsunternehmen, deren gutes Recht und Ziel es ist, Gewinne zu erzielen. Insofern ist es durchaus nachvollziehbar, dass die Arzneimittelhersteller ihre Wirkstoffproduktion in Länder verlagern, wo diese günstiger ist. Aber das darf nicht bedeuten, dass damit auch höhere Gesundheitsrisiken für die Patienten verbunden sind.“

Befragt, warum die Kassen die Kosten für Homöopathie übernehmen dürfen, antwortete Spahn: „Ich verstehe die Bedenken. Wir legen in vielen Bereichen großen Wert auf Evidenz: bei der Zulassung von Arzneimitteln, bei Medizinprodukten oder bei neuen Behandlungsmethoden. Dieser Nutzen kann bei der Homöopathie nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden.“ Trotzdem sollten aus seiner Sicht die Kassen ihren Versicherten Homöopathie als zusätzliche Satzungsleistung oder über Wahltarife anbieten können: „Grundsätzlich ist es jedem unbenommen, homöopathische Mittel zu kaufen. Es muss nur sichergestellt sein, dass sie nicht schaden.“

Zum Schluss wurde Spahn auch noch zum Rx-Versandverbot gefragt. „Ich finde es ungerecht, dass ausländische Versender unbegrenzt Rabatte geben können, inländische aber nicht. Wir wollen Waffengleichheit herstellen. Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung muss bindend auch für ausländische Versender gelten“, so Spahn. Wenn das rechtlich nicht möglich sei, sehe der Koalitionsvertrag das Verbot vor.

„Der Versandhandel darf die Apotheke auf dem Land nicht verdrängen“, so Spahn. „Losgelöst davon möchte ich hier auch gemeinsam mit den Apothekern eine Debatte zu der grundsätzliche Frage führen, wie wir hier künftig eine gute und flächendeckende Versorgung gewährleisten können.“

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