Nach Rx-Boni-Verbot

BGH-Schütte: Apotheker verschenkt Taschentücher an alle

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Berlin -

Das absolute Rx-Boni-Verbot des Bundesgerichtshofs (BGH) schränkt die Abgabe von Werbegeschenken weiter ein. Traubenzucker, Taschentücher oder Gummibärchen dürfen streng genommen nach dem Urteil nicht mehr mit einem verschreibungspflichtigen Medikamenten in die Tüte wandern. Apotheker Jan Thiel aus Düsseldorf ärgert sich darüber und reagiert großzügig.

Geben Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von Rx-Arzneimitteln geringwertige Werbegaben, verstoßen sie laut dem gestrigen Urteil gegen das Heilmittelwerbegesetz. Zahlreiche Zeitungen berichteten über die Entscheidung der Richter aus Karlsruhe. „Keine Apotheken-Geschenke auf Rezept mehr“ oder „Geschenke aus der Apotheke sind jetzt tabu“, lauteten die Überschriften.

In der Comenius Apotheke ist Thiel bereits mehrmals auf das Urteil angesprochen worden. „Die Kunden finden die Entscheidung lächerlich“, sagt der Apotheker. Er schließt sich dieser Meinung an. „Ich habe mich wahnsinnig darüber geärgert, dass man über solche Kleinigkeiten diskutieren muss.“

Für Thiel gehört die Abgabe von Werbemitteln wie Traubenzucker für Kinder zur Tradition einer deutschen Apotheke. „Das war schon immer so und gehört dazu, wenn man in der Apotheke etwas kauft“, sagt er. Bei ihm – und vermutlich bei vielen Kollegen – sei es nicht so, dass explizit mit Boni für Rezepte geworben werde. „Jeder Kunde sollte aber Taschentücher erhalten dürfen.“

Thiel hat deshalb kurzerhand heute ein Schild für die Kunden in eine Schütte in der Freiwahl gestellt. Darauf steht: „Um dem aktuellen Richterspruch des BGH Rechnung zu tragen, und Ihnen als Kunden keinen unverhältnismäßigen Vorteil zu gewähren, biete ich Ihnen an, egal ob sie was kaufen, oder nicht, sich ein Paket Taschentücher zu nehmen.“ Jeder könne sich bedienen, wie er wolle, so Thiel, der seit neun Jahren selbstständig ist.

Die Apothekerschaft schätzt das Urteil unterschiedlich ein. Dr. Michael Eder von der Berliner Koala-Apotheke hält die Entscheidung für wichtig: „Es ist ein Signal in die richtige Richtung.“ Das Tor für Bagatellgrenzen wie 1-Euro- oder Brötchengutscheine sei damit endlich geschlossen. Er stört sich an der Formulierung, dass es keine Inländerdiskriminierung gebe. „Ich sehe für ausländische Apotheken einen deutlich größeren Spielraum.“

Eine andere Apothekerin betont, dass sie und ihr Team ihren Job aus Leidenschaft machten – Taschentücher hin oder her. In deutschen Apotheken gebe es nach wie vor gratis die bekannte gute Beratung, ein freundliches Wort, viele Tipps und ein nettes Lächeln.

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