Kontingentierung

Trotz Rezept: Novartis verweigert Jakavi

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Berlin -

In Apotheken ist täglich viel Aufwand nötig, um die immer wieder auftretenden Lieferengpässe zu managen und gegenüber dem Kunden zu erklären. Das kennt auch Apotheker Heinz Köppl. Doch ein aktueller Fall hat ihn wirklich verärgert – weil der Engpass vom Hersteller künstlich verursacht wurde.

In der Heide Markt Apotheke in München wollte eine Kundin ihr Rezept über Jakavi (Ruxolitinib, Novartis) einlösen. Das Besondere in diesem Fall: Der Arzt hatte sechs Packungen Jakavi zu 15 mg mit 56 Stück verordnet. Der Hintergrund war, dass die Kundin einen längeren Auslandsaufenthalt von einem halben Jahr vor sich hatte und sich entsprechend mit ihrem Arzneimittel eindecken wollte.

Diese Menge war über seine Großhändler nicht zu bekommen. Die Noweda konnte nur zwei Packungen liefern, Phoenix hatte gar nichts an Lager. Und disponieren konnte der Apotheker nicht, da es sich um kontingentierte Ware handelt und das Kontingent erschöpft war.

Also wollte er die fehlenden Packungen über die Plattform Pharmamall bestellen. Die Auftragsbestätigung erhielt er noch, zehn Minuten später aber zusätzlich einen Anruf von einer Novartis-Mitarbeiterin. Die habe ihm erklärt, mehr als drei Packungen stünden einer Apotheke pro Monat nicht zu, berichtet Köppl. Die Kundin sei ja erstmal versorgt und müsse dann halt später wiederkommen.

Köppls Bericht zufolge verfing sein Einwand mit der anstehenden Reise der Patientin nicht. Der Apotheker ist sauer: „Die Kundin hat einen Belieferungsanspruch mit dem ausgestellten Rezept.“ Er habe Novartis sogar angeboten, eine Kopie des Rezept zu schicken, um den Beweis zu erbringen, dass hier ein echter Anspruch besteht. Aber auch darauf habe sich der Hersteller nicht eingelassen und stattdessen auf den Großhandel verwiesen.

„Wo bin ich hier?“, fragt sich Köppl und macht eine einfache Rechnung auf: Fünf Monate habe er keine einzige Packung bestellt. Wenn ihm monatlich drei Packungen zustünden, hätte er sich die 15 Packungen vorsorglich bestellen können für diesen Sonderfall. „Super Idee!“

Nein, er werde demnächst eine Retaxation von der Krankenkasse bekommen, wenn er das Rezept nach vier Wochen mit der noch fehlenden Packung beliefere. Abgesehen davon, dass er die Packung der Kundin ins Ausland hinterherschicken müsste. „Andere Lösung: Muss ich mir als Patient bei größeren Mengen mehrere Rezepte ausstellen lassen, damit ich in verschiedene Apotheken gehen kann, um die entsprechende Menge auch zu erhalten?“, echauffiert sich Köppl.

Der Münchener Apotheker kennt das Argument der Hersteller, es sei genügend Ware im Markt und dass Kollegen von ihm die Ware ins Ausland exportieren würden. „Selbst wenn Kollegen das tun, ist mir das völlig egal. Ich habe hier Patienten zu versorgen und wenn dieser Handel für Novartis ein Problem ist, sollen sie halt einheitliche Preise in Europa machen“, so Köppl. Noch hat er die Patientin nicht zurück zum Arzt geschickt, sondern hofft noch auf ein Einlenken des Herstellers.

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