Gegendarstellung

Leipziger Apotheker wehrt sich gegen Zwangsräumung

, Uhr
Berlin -

Anfang Oktober stand eine Kundin vor der St. Lukas-Apotheke in Leipzig, um ihr bestelltes Medikament abzuholen. Dieses sollte ihr eigentlich per Botendienst geliefert werden, kam aber nie an. Vor der Apotheke stellte die Frau fest, dass der Betrieb wegen einer Zwangsräumung geschlossen wurde. Demnächst will eine neue Inhaberin die Apotheke wiedereröffnen. Dass sie, wie berichtet, durch Zufall auf die verfügbaren Räumlichkeiten stieß, sei aber nicht korrekt. Dies stellt Helmut Michl, der bisherige Leiter der St. Lukas-Apotheke, in einer Gegendarstellung klar.

Michl verweist darauf, dass für seine Kunden ein Hinweis ausgehangen wurde, sobald er die Apotheke im Zuge der Zwangsräumung verließ. Darin informierte er, dass bestellte Medikamente in der nahegelegenen Hegel-Apotheke abgeholt werden können. Die Kundin, die auf das Arzneimittel Dupixent wartete, erhielt dieses nicht, da es laut Michl während der Räumung von einem Großhändler widerrechtlich in Beschlag genommen wurde.

Auch die Aussage, dass seine Nachfolgerin „nicht aktiv nach einer weiteren Filialapotheke gesucht“ habe, möchte Michl nicht stehen lassen. Vielmehr erkundigte die Apothekerin sich 2016 in der St. Lukas-Apotheke, ob diese zu haben sei. Dass künftige Inhaberin durch Zufall von der Verfügbarkeit des Betriebs erfuhr, verneint Michl ebenfalls. Sie hat bereits 2018 einen Mietvertrag für die Räumlichkeiten der Apotheke abgeschlossen.

Anders als angegeben suchte die Nachfolgerin laut Michl auch sehr wohl den Kontakt zu ihrem Vorgänger. 2018 kam es in der St. Lukas-Apotheke zum einvernehmlichen Kontakt zwischen der Apothekerin, ihrem Ehemann und dem damaligen Inhaber. Zudem hieß es, dass künftige Inhaberin Vertragsangelegenheiten innerbetrieblich weiterdelegierte. Hier stellt Michl jedoch klar, dass ihm die Apothekerin selbst einen Kaufpreis für die Einrichtungsgegenstände der St. Lukas-Apotheke schriftlich anbot.

Betonend, dass sie die Apotheke nicht übernehmen wolle, verweigerte die Apothekerin die Erstattung des Firmenwerts der von ihr am Ort geplanten neuen Apotheke. Darin seien auch die in einem früheren Bericht erwähnten Vertragsstreitigkeiten begründet, schließt Michl in seiner Gegendarstellung.

Die St. Lukas-Apotheke war am 26. September „über Nacht“ zwangsgeräumt worden. Die Kündigung des Mietverhältnisses sieht der Apotheker als ungerechtfertigt an. Vertragsrechtlich habe er sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, das eine Zwangsräumung rechtfertige, stellt Michl klar.

An seiner statt will nun eine Kollegin aus Leipzig die Räumlichkeiten übernehmen und dort eine Filialapotheke eröffnen. Sie betreibt bereits in einem benachbarten Stadtteil zwei weitere Apotheken. Im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC bekräftigte die Inhaberin ihre Version der Geschichte. Kontakt zu ihrem Vorgänger habe es nicht gegeben, auch ein Kaufangebot für die Apothekeneinrichtung habe sie nie unterbreitet.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
regelmäßige Überwachung
Behörde droht mit Revision
Korrekturgrund 367
AOK startet Engpass-Retax
Teilbarkeit des Bruttobetrages
Pennadeln: Rundung, sonst Retax!

APOTHEKE ADHOC Debatte