500 Millionen Einsparpotenzial

2hm-Gutachterin sieht Spahns Mehrausgaben kritisch

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Berlin -

Im Wirtschaftsausschuss des Bundestags wurde heute das 2hm-Gutachten zum Apothekenhonorar besprochen. Studienleiterin Iris an der Heiden verteidigte Teilnehmern zufolge die von ihrem Team skizzierten Einsparpotenziale und äußerte sich in diesem Zusammenhang kritisch zu den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Honorarerhöhungen für die Apotheker.

An der Heiden habe zunächst erklärt, warum das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) überhaupt den Auftrag für ein Honorar-Gutachten erteilt habe, heißt es aus Teilnehmerkreisen. Erstmals seit mehr als zehn Jahren wollte die Politik genau wissen, was die Apotheker eigentlich womit verdienen. In einem weiteren Schritt sollte demnach die Höhe der heutigen Vergütung mit einer kostendeckenden verglichen werden.

Denn zuletzt habe es 2004 – und auch damals nur begrenzt – Daten zu den Leistungen und Einnahmen der Apotheken gegeben. Das BMWi habe sich entsprechend auch im Jahr 2015 außer Stande gesehen, das Apothekenhonorar anzufassen.

2hm hatte im Gutachten dann alle Einsparpotenziale zusammengezählt. In einzelnen Bereichen – etwa der Vergütung für Rezeptur oder Notdienste – hatten die Gutachter allerdings eine Unterdeckung festgestellt und entsprechend Honorarerhöhungen vorgeschlagen. Unter dem Strich standen aber eben jene oft zitierten 1,1 Milliarden Euro, die angeblich zu viel an die Apotheken gezahlt wurden. Selbst wenn man alle geäußerte Kritik zu dem Gutachten berücksichtigen würde, läge das Einsparpotenzial immer noch bei mindestens einer halbe Milliarde Euro pro Jahr, behauptete an der Heiden laut Teilnehmern.

Anpassungen der Apothekenvergütung der vergangenen Jahre waren aus ihrer Sicht rein politisch begründet. Um Datenerhebungen zu einzelnen Kosten und ihrer Abdeckung durch die bestehende Vergütung sei es nie gegangen. Das sei auch gar nicht möglich gewesen, weil diese Daten bis zum 2hm-Gutachten nie erhoben worden seien. Anpassungen der Vergütung seien nur politisch im Dialog zwischen Regierung und Apothekenschaft „ausgedealt“ worden, soll sich die Gutachterin geäußert haben.

Vor diesem Hintergrund sieht sie auch die von Spahn angekündigten Mehrausgaben kritisch. Im Sinne einer kostendeckenden Vergütung der Apotheken seien diese kaum begründbar. Allen voran die im GSAV enthaltenen Mehrausgaben für Zytostatika-Apotheken – die allerdings auf der Einkaufsseite wieder einkassiert werden sollen und zwar mit deutlichen Vorteilen für die Krankenkassen unter dem Strich.

Im Wirtschaftsausschuss wurde auch über Apotheken in finanziellen Schwierigkeiten gesprochen. An der Heiden zufolge geht aus dem Gutachten hervor, dass in der Regel nicht Landapotheken die größten Probleme haben, sondern solche im städtischen Raum. Hier seien in der Vergangenheit auch die meisten Schließungen zu verzeichnen gewesen. Probleme gebe es in allen Lagen.

Doch während in städtischen Lagen eher die Wettbewerbssituation zu Schließungen führe, gebe es in ländlichen Gebieten ein Auslastungsproblem. Die für den wirtschaftlichen Betrieb einer Apotheke erforderliche Mindestzahl an Rezepten werde hier einfach nicht erreicht. Die Steuerung über eine packungsabhängige Vergütung hält an der Heiden daher nicht für zielführend. Eine Erhöhung der packungsabhängigen Vergütung „mit der Gießkanne“ würde nämlich aus ihrer Sicht die wirklich hilfsbedürftigen Apotheken kaum erreichen, sondern jene Apotheken mit hohem Patientenaufkommen nur weiter bevorteilen.

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