EuGH-Urteil

SPD will Boni deckeln

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Berlin -

In der kommenden Woche will die SPD ihre Position zum Rx-Versandhandelsverbot festlegen. Nach dem kategorischen Nein von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sieht auch Gesundheitsexperte Edgar Franke (SPD) so gut wie keine Chancen mehr für den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU): „Das Rx-Versandverbot ist politisch und gesellschaftlich höchst umstritten“, sagt er. In der SPD werde die Idee daher „eher kritisch gesehen“.

„Das ist ein Grundsatzstreit. Nach zwölf Jahren Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist ein Verbot schwierig.“ Als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestages schlägt Franke daher einen Kompromiss vor: Über das Sozialgesetzbuch (SGB V) und den Rahmenvertrag will Franke das Boni-Problem lösen.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen ausländische Versandapotheken bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln Boni gewähren. Inländischen Apotheken ist dies verboten. Sie müssen sich an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten.

Nach Ansicht von Franke wäre der Weg über das SGB V und den Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) sowohl kurzfristig möglich als auch rechtssicher. „Das wäre eine handwerklich ordentliche Lösung“, so Franke. Der SPD-Politiker schlägt eine Klarstellung im Paragraf 129 des SGB V vor. Dieser regelt den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung.

Über die Details will Franke diskutieren. Vorstellen kann sich der Ausschussvorsitzende vor allem eine Deckelung der Boni in der Höhe. Ein komplettes Boni-Verbot hält Franke auch über das SGB V für nicht durchsetzbar: „Das würde Chroniker pauschal treffen“, so Franke.

Möglich hält Franke aber eine nach Patientengruppen differenzierte Regelung. Wichtig sei, dass es für die Patienten keinen „großen Anreiz“ mehr gebe, bevorzugt bei Versandapotheken zu bestellen. „Ob fünf oder zehn Euro pro Arzneimittel oder Rezept, darauf will ich mich nicht festlegen“, so Franke. „Mir geht es darum, eine gangbare Kompromisslinie aufzuzeigen.“ Nach seinen Angaben stößt der Vorschlag in der Bundestagsfraktion auf Zustimmung: „In der SPD wird diese Linie diskutiert.“ Auch beim Koalitionspartner Union hat Franke bereits vorgefühlt. In der nächsten Woche könnten Entscheidungen fallen.

Der Rahmenvertrag regelt die Abgabe und Abrechnung der rezeptpflichtigen Arzneimittel an GKV-Versicherte. Um an der Versorgung teilzunehmen, sind auch ausländische Versandapotheken dem Rahmenvertrag beigetreten. Zwar verbietet der Rahmenvertrag bereits heute die Vergabe von Rx-Boni. Doch können derzeit nur die Kassen gegen Verstöße vorgehen. Und der GKV-Spitzenverband prüft nach eigenen Angaben derzeit noch, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf den Rahmenvertrag hat.

Nach Frankes Idee soll im SGB V klargestellt werden, dass Rx-Boni für Teilnehmer am Rahmenvertrag entweder ganz verboten oder auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind. Damit könnten auch inländische Apotheken auf die Einhaltung des Rahmenvertrages pochen und Aufsichtsbehörden gegen Verstöße vorgehen. „Das wäre ein Kompromiss, mit dem alle leben könnten“, findet Franke.

Nach Frankes Auffassung ist ein Rx-Versandverbot nicht nur politisch nicht durchsetzbar, sondern auch juristisch kurzlebig. Es gebe erhebliche Zweifel, dass ein Rx-Versandverbot vor dem Bundesverfassungsgericht nach zwölf Jahren bestehen werde. Dies sei ein schwerwiegender Eingriff in das Geschäftsmodell von Versandapotheken, so Franke.

Während die ABDA alternativlos am Rx-Versandverbot als einziger politischer Antwort auf das EuGH-Urteil festhält, haben auch die Klinikversorger einen konkreten Plan B ausgearbeitet. In seiner Stellungnahme zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) schlägt ihr Verband BVKA vor, den Ex- und Import von Arzneimitteln zu verbieten, wenn der grenzüberschreitende Verkehr nur den Zweck hat, die nationale Preisbindung zu unterlaufen.

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