Krankenkassen-Gutachter: Mehr Behandlungsfehler

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Berlin -

Behandlungsfehler können schwere Folgen für die Patienten haben. Die Zahl festgestellter Fehler ist etwas gestiegen. Und es gibt eine hohe Dunkelziffer.

Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr etwas mehr Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Arztpraxen festgestellt. Bei 14.133 Gutachten nach Patientenbeschwerden wurden 3497 Fehler aufgedeckt. In jedem fünften Fall (2799) verursachten die Fehler den Schaden beim Patienten, der Anlass für die Überprüfung war, wie der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) mitteilte. In fast jedem dritten Fall davon handelte es sich um einen Dauerschaden. In 107 Fällen führte ein Fehler zum Tod oder trug dazu bei. Im Jahr 2017 hatten die Gutachter 3337 Fehler bestätigt.

Allerdings gibt es weit mehr Behandlungsfehler. Die Ärzteschaft, die eigene Beschwerdestellen hat, hatte ihre Bilanz mit 1499 bestätigten Fällen bereits vorgelegt. Andere Patienten wenden sich direkt an Anwälte und Gerichte. Vor allem aber ist die Dunkelziffer hoch, wie der Vize-Geschäftsführer der Medizinischen Dienste, Stefan Gronemeyer, sagte. Auf jeden unentdeckten Behandlungsfehler kämen nach wissenschaftlichen Studien rund 30 unentdeckte Fälle.

Mit 9433 Fällen betrafen rund zwei Drittel der Vorwürfe von Patienten in der neuen MDK-Statistik Behandlungen in Krankenhäusern. 31 Prozent aller Vorwürfe beziehen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 13 Prozent auf Innere und Allgemeinmedizin und jeweils 9 Prozent auf die allgemeine Chirurgie und die Frauenheilkunde. Fehler seien für Betroffene aber etwa bei der Orthopädie einfach leichter erkennbar, als etwa bei der Medikamentengabe auf einer Intensivstation, so der MDK.

In Deutschland gibt es pro Jahr rund 20 Millionen Behandlungen in Krankenhäusern und etwa eine Milliarde Arztkontakte in Praxen.

Eindringlich mahnten die Kassen stärkere Anstrengungen für die Fehlervermeidung an. Gronemeyer forderte eine nationale Liste von schweren, eigentlich vermeidbaren Problemen. Dazu zählen etwa die Verwechslung der Körperseite oder eines Patienten bei Operationen oder auch die Verwechslung von Medikamenten. Kliniken, Praxen, aber auch Pflegedienste bräuchten zudem spezielle Beauftragte für Patientensicherheit. Derzeit herrsche beim Kampf um mehr Sicherheit eher Stillstand, kritisierte Gronemeyer.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Versäumnisse vor. «Der Medizinische Dienst, die Bundesärztekammer und Gerichte präsentieren immer wieder ihre Statistiken zu Behandlungsfehlern», sagte Vorstand Eugen Brysch. «Dahinter stecken viele Einzelschicksale.» Für den sonst so aktiven Spahn scheine das jedoch kein Thema zu sein. «Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Patientenrechte zu stärken.» Doch noch immer fehlten Vorschläge für einen Härtefallfonds, der bei tragischen Behandlungsfehlern sofort greife.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Versicherte mit Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu unterstützen. Die Gutachten sind für Versicherte kostenfrei. Der MDK erstellt sie auf der Grundlage der Patientenunterlagen sowie eines Gedächtnisprotokolls des Patienten. Die Gutachten sind eine Grundlage für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

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