Transportbedingungen

Kohlpharma liefert in Kühlbox

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Berlin -

Der Reimporteur Kohlpharma führt ein neues Transportsystem für temperatursensible Medikamente ein. Die Importarzneimittel sollen künftig vom Lieferanten im Ausland an den Firmensitz im saarländischen Merzig und danach in die Apotheke in Boxen der Firma va-Q-tec befördert werden.

Der temperaturgeführte Transport sei langgelebte Praxis bei Kohlpharma, teilt der Marktführer mit. „Mit der va-Q-med Box gewährleisten wir künftig den Transport der temperatursensiblen Präparate von 2 bis 8 °C zum Kunden in Deutschland nunmehr mit einer umweltfreundlichen, wiederverwendbaren und somit kostengünstigen Lösung“, so Apotheker Dr. Christoph Frick, verantwortlicher Leiter der Qualitätssicherung und Stufenplanbeauftragter beim Importeur.

Das Transportsystem ist mit Vakuumisolationspaneelen gedämmt. Die thermischen Energiespeicherkomponenten sollen ohne Batterie und ohne Strom im Inneren der Box eine konstante Temperatur von 2 bis 8°C für mindestens 48 Stunden gewährleisten. Die bei Kohlpharma übliche Lieferzeit betrage weniger als 24 Stunden.

Kohlpharma und va-Q-tec wollen auch bei dem Entwurf eines Requalifizierungskonzeptes zusammenarbeiten.

Apotheker haben immer wieder damit zu schaffen, dass Hersteller im Direktgeschäft Arzneimittel aus dem temperatursensiblen Bereich zwischen 2 und 8 °C ohne besondere Vorkehrungen verschicken. Sie verweisen dann regelmäßig darauf, dass die Vorgaben für die Lagerbedingungen beim Transport kurzfristig überstiegen werden können. Auf Nachfrage liefern die Hersteller Stabilitätsdaten, denn aus der Fachinformation gehen die Grenzwerte für den Transport nicht hervor.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant außerdem eine Veränderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Für Botendienst und Versandhandel soll künftig gelten, dass „die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden“ und dass dies „bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, soweit erforderlich, durch mitgeführte Temperaturkontrollen nachgewiesen“ werden muss.

Bei der Beratung im Bundesrat hatten zunächst die Gesundheitsminister der Länder Änderungen beim Botendienst vorgeschlagen. Spahns Verordnungsentwurf sieht vor, dass dieser künftig nicht mehr nur als Ausnahme zulässig ist, sondern zur Regelleistung der Apotheken gehört. Zulässig sein soll die Auslieferung von Arzneimitteln auch nach vorheriger telemedizinischer Beratung. Das Plenum hat dem Änderungsantrag des Ausschusses zugestimmt: Der Botendienst soll nur von dem Inhaber unterstellten Personal durchgeführt werden.

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