Krankenkassen

AOK-Chef: Streit um automatische Gehaltserhöhung

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Berlin -

Mit 260.000 Euro zählt Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zu den Topverdienern unter den Kassenchefs. Trotzdem sollen in Stuttgart die Vorstandsgehälter mit einer Gleitklausel regelmäßig weiter erhöht werden. Das hat die Aufsichtsbehörde gestoppt. Jetzt geht der jahrelange Rechtsstreit in die letzte Runde vor dem Bundessozialgericht (BSG).

Seit 2015 streiten der Verwaltungsrat der AOK und das Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde über Hermanns Gehalt und das seines Stellvertreters Siegmar Nesch. Es geht nicht um die Höhe der Einkommen, sondern um die Absicht des Verwaltungsrates, die Bezüge regelmäßig anzupassen. Das Wirtschaftsministerium lehnt die Gleitklausel ab. Zuletzt landete der Streit vor dem Landessozialgericht. Dieses verurteilte die Aufsichtsbehörde im September, den Antrag auf regelmäßige Gehaltserhöhung neu zu entscheiden. Weil die Haltung des Wirtschaftsministeriums bekannt ist, legte die AOK direkt Revision beim BSG ein. Bis dort eine Entscheidung fällt, ist Hermann vermutlich aus dem Vorstand ausgeschieden. Hermanns Amtszeit endet Ende 2019.

Die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Änderungsvereinbarung enthielt automatische Bezügeanpassungsklauseln. Im Rechtsstreit gehe es darum, ob beziehungsweise wie diese automatischen Gehaltserhöhungen mit dem Gesetz vereinbar seien, so das Wirtschaftsministerium. „Eine solche Vereinbarkeit ist unserer Ansicht nach nicht gegeben.“

Als Aufsichtsbehörde sei man der Auffassung, „dass bei derart herausgehobenen Positionen, die außertariflich bezahlt werden, im Rahmen der Selbstverwaltung jeweils mit Blick auf die Entwicklung der Krankenkasse geprüft werden muss, ob und inwieweit eine Anpassung der Vorstandsbezüge als geboten und angemessen erscheint, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu entsprechen.“ Es solle dabei keine „vollständige Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung“ erfolgen. Das Ministerium ist offenbar der Ansicht, dass die vorgesehenen Steigerung zu großzügig ausfallen würden: „Bezügeanpassungen auf Jahre hinaus, die unabhängig von der Entwicklung der einzelnen Krankenkasse sind, stehen dem entgegen.“

Solche Gleitklauseln seien vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots als wesentliche Vertragsänderungen zu sehen. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) müsse die Aufsichtsbehörde einer Änderung eines Vorstandsdienstvertrages zustimmen, damit diese Änderung wirksam werde. Dies sei bei automatischen Bezügeanpassungen nicht der Fall, begründet das Wirtschaftsministerium seine Ablehnung.

Auf der anderen Seite sei auch eine vorherige Beurteilung, ob diese Bezügeanpassungen auf die Zukunft bezogen angemessen sind, nicht möglich. In solchen Fällen könne kein Vergleich mit anderen, größenordnungsmäßig ähnlichen Krankenkassen vorgenommen werden. Deshalb verhinderten automatische Bezügeanpassungsklauseln einen Vergleich der Marktüblichkeit der Vergütung. Automatische Bezügeanpassungsklauseln, die betragsmäßig nicht feststünden, verstießen außerdem gegen den Grundsatz der Transparenz. Denn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei nicht vorhersehbar, wie sich die festen Jahresbezüge in der Zukunft entwickeln würden.

Im Jahr 2015 endete der Streit über die Vorstandsgehälter zunächst mit einem Kompromiss. Statt einer Staffelung wurde eine erhöhte Grundvergütung ohne gestaffelte Bezüge vereinbart. Das gerichtliche Eilverfahren wurde daraufhin für erledigt erklärt. 

Im April 2017 startete der AOK-Verwaltungsrat einen neuen Anlauf. Jedes Jahr sollten Hermanns Bezüge um 5000 Euro steigen. Erneut lehnte das Wirtschaftsministerium eine automatische Anpassung ab.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Verwaltungsrat Regelungen zur automatischen Bezugsanpassung erneut festschreiben wolle, nachdem bei der Gestaltung der Hauptverträge im Jahr 2015 bereits im Eilverfahren grundsätzliche Bedenken gegen eine solche Regelung geäußert worden seien, heißt es im LSG-Urteil dazu. Die seinerzeit zuständige Aufsichtsbehörde habe im Rahmen dieses Verfahrens Zugeständnisse hinsichtlich einzelner Vertragsgestaltungen gemacht, davon ausgehend, dass hinsichtlich des Verzichts auf automatische Bezugsanpassungsklauseln dauernder Rechtsfrieden eingetreten sei. Jetzt ist das oberste Sozialgericht am Zug.

Im Juli 2017 hatte das LSG Baden-Württemberg auch eine satte Gehaltserhöhung für den Chef der Betriebskrankenkasse „Die Schwenninger“, Siegfried Gänsler, gestoppt. Seine Vorstandsbezüge sollten um über 10 Prozent auf 217.252 Euro im Jahr steigen. Im Vergleich mit den Vorstandsgehältern anderer Krankenkassen vergleichbarer Größe sei das verlangte Gehaltsplus unangemessen hoch. „Im Vergleich zu üppig“, erklärte ein Gerichtssprecher. Geklagt hatte die Krankenkasse, nachdem zuvor auch das Bundesversicherungsamt (BVA) dem Gehaltsplus für den Chef die Zustimmung verweigert hatte. Die Kasse hat bundesweit 330.000 Mitglieder.

Aus Sicht der Schwenninger geht es in der Auseinandersetzung aber nicht um einen raffgierigen Kassenchef. Die Schwenninger hatte zuvor mit anderen rund 50 Kassen ein Gutachten zur angemessenen Höhe der Vorstandsvergütung fertigen lassen. Denn der Gesetzgeber hat dazu keine Vorgaben gemacht. Jetzt wollte man das gerichtlich klären lassen. Inzwischen wurde mit der Kassenaufsicht ein Kompromiss erzielt.

Zur Grundversorgung sollte Gänsler diverse Zusatzvergütungen inklusive Dienstwagen oder Zielerreichungsprämien bekommen. Das Gehalt müsse sich an der Privatwirtschaft orientieren, argumentierte die BKK. Das Gericht stellte dagegen, dass das beitragsfinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Solidarprinzip beruhe. Vergleichbare Vorstände bekämen knapp 160.000 Euro im Jahr. Auch Gänsler erhielt 2016 eine Jahresvergütung von rund 160.000 plus Dienstwagen. Die BKK beschäftigt nach eigenen Angaben 800 Mitarbeiter und zählt zu den 20 größten bundesweit geöffneten Krankenkassen. Im Lager der Betriebskrankenkassen orientiert sich die Höhe der Vorstandsvergütung hauptsächlich an der Größe der Kassen gemessen an der Versichertenzahl.

Die Kassenchefs gehören zu den Top-Verdienern im Gesundheitswesen. Jedes Jahr steigen die Vorstandsgehälter um vierstellige Summen. Die beiden größten Kassen, TK und Barmer, greifen für ihre Chefs am tiefsten in die Tasche. Übertroffen werden die beiden nur noch von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Wie jedes Jahr haben die Kassen Anfang März ihre Pflichtangaben im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wie schon in den letzten Jahren ist TK-Chef Jens Baas der Top-Verdiener unter den Kassenchefs. Sein Jahressalär stieg 2017 um 9437 Euro auf 323.997 Euro. Christoph Straub, Chef der Barmer, verdiente im vergangenen Jahr 8413 Euro mehr als 2016 und somit 288.847 Euro. Etwas geringer fiel der Zuwachs für den Vorstandschef der DAK-Gesundheit aus: Das Gehalt von Andreas Storm wuchs um 5171 Euro auf 270.000 Euro. Die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden der mitgliederstarken Ortskrankenkassen liegen auf Augenhöhe mit Storm: Für den Chef der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, summieren sich fixe und variable Vergütung auf rund 272.000 Euro. Damit verdiente er 2017 gut 25.000 Euro mehr als im Vorjahr.

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