Bundesrat

PTA-Reform: Jetzt droht Vermittlungsausschuss

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Berlin -

In der kommenden Woche starten im Bundesrat die Schlussberatungen zur PTA-Reform. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer wird am Mittwoch seine Beschlussempfehlung für die Ministerpräsidenten verabschieden. Voraussichtlich am 20. Dezember fällt dann die Entscheidung im Plenum des Bundesrates. Noch sind die Vorbereitungen der Gesundheitsminister der Länder nicht abgeschlossen. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Länder an ihrer Forderung nach dreijähriger Ausbildungszeit und Aufwertung der PTA-Kompetenzen festhalten. Dann würde die PTA-Reform im Vermittlungsausschuss landen, weil das Gesetz zustimmungspflichtig ist.

Wie aus den Gesundheitsministerien mehrerer Länder zu hören ist, halten die Gesundheitsminister an ihren Kernpositionen fest: Die Ausbildungsdauer soll auf drei Jahre verlängert und die PTA-Kompetenzen ausgeweitet werden, um den Beruf angesichts des Mangels an Bewerbern attraktiver zu machen. So hatten sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates bereits im ersten Durchgang der Beratungen zum PTA-Reformgesetz positioniert. Die Länderforderung nach einer Ausbildungsvergütung von Beginn an soll allerdings nicht weiterverfolgt werden, heißt es.

„Mit dem Gesetzentwurf soll den deutlich veränderten Aufgabenschwerpunkten von PTA in Apotheken Rechnung getragen werden, die auch Folge einer veränderten Personalstruktur bei pharmazeutischem Personal in öffentlichen und Krankenhausapotheken ist“, hieß es bereits in der ersten Beschlussempfehlung der Ländergesundheitsminister. Daher sei eine Ausweitung der Kompetenzen erforderlich, um die Attraktivität des Berufes zu steigern. Möglich sei dies nur mit einer adäquaten, kompetenzorientierten Ausbildung von mindestens drei Jahren. Der Stundenumfang sollte mindestens 4200 Stunden – aufgeteilt in mindestens 3000 schulische Ausbildungsstunden und mindestens 1200 praktische Ausbildungsstunden – umfassen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sei entsprechend anzupassen, forderten der Gesundheitsausschuss. Union und SPD konnten sich nicht auf eine Verlängerung der Ausbildungszeit verständigen. Als Kompromiss soll stattdessen frühestens 2028 die PTA-Ausbildung erneut auf den Prüfstand kommen.

Während die Länder allen PTA eine Ausweitung der Kompetenzen und somit einen Wegfall der Aufsichtspflicht ermöglichen wollen, setzt sich das BMG für eine Aufsichtspflicht ein. Aus Sicht der Länder kann die Pflicht zur Beaufsichtigung von PTA bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfallen, wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des PTA Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt. Eine Ausnahme sind jedoch die Herstellung von Parenteralia, das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und von Arzneimitteln – diese Tätigkeiten sollen von der Aufsichtspflicht nicht befreit werden.

Der Gesetzesentwurf des BMG sieht dagegen eine Ausweitung der Kompetenz und einen Wegfall der Aufsicht unter folgenden Voraussetzungen vor: Möglich ist dies, wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindestens seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem muss die PTA regelmäßige Fortbildungen vorweisen. PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen. Die Ausweitung der Kompetenzen ist limitiert.

Ausgenommen sind beispielsweise die Sterilherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln oder teratogenen Stoffen sowie Einzelimporten. Ausgeschlossen ist außerdem die Vertretung des Apothekenleiters. Die Pflicht zu Aufsicht durch den Apothekenleiter kann entfallen, wenn er „sich im Rahmen einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der pharmazeutisch-technische Assistent die pharmazeutischen Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann“, heißt es im dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegenden PTA-Reformgesetz.

Auch wenn die Gesundheitsminister der Länder in der Beschlussempfehlung für das Planum am 20. Dezember weitgehende auf ihren Änderungswünschen beharren, ist damit nicht automatisch ein Nein der Ministerpräsidenten und ein Vermittlungsverfahren die Folge. In früheren Fällen sind die Regierungschefs der Länder aus anderen politischen Erwägungen den Empfehlungen ihrer Fachminister nicht immer gefolgt.

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