Suchtprävention

FDP will Cannabis-Modellprojekte

, Uhr
Berlin -

Gleiche Pflanze, unterschiedliche Absichten: Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist legal, der Konsum zu Genusszwecken bleibt weiterhin verboten. Immer wieder versuchen Städte, Bezirke oder Forschungsinitiativen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Hanf durchzusetzen – bislang ohne Erfolg. Die FDP-Bundesfraktion spricht sich nun für die Genehmigung derartiger Vorhaben aus, denn es sei „an der Zeit, neue Wege in der Suchtprävention bei Cannabis zu beschreiten.“

Kontrollierter Cannabis-Konsum soll legalisiert werden, fordern Abgeordnete der FDP. Zum einen, weil die Strafverfolgung Kosten für den Staat verursache, zum anderen auch, weil die Qualität des auf dem Schwarzmarkt erworbenen Hanfs ein Problem sei. In Cannabis-Modellprojekten sehen die Liberalen eine Lösung, aus diesem Grund haben sie kürzlich einen Antrag gestellt. Die Bundesregierung soll die Grundlagen für die Genehmigung dieser Projekte zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel schaffen und diese Vorhaben auch ermöglichen.

Die bisherigen Antragsteller sollen aktiv zur erneuten Antragstellung aufgefordert und dabei unterstützt werden. Außerdem soll die Bundesregierung weitere interessierte Länder und Kommunen, die ein Cannabis-Modellprojekt zur Verwendung als Genussmittel umsetzen möchten, ebenfalls beraten und unterstützen. Aus Medienberichten ist zu entnehmen, dass sowohl die Grünen als auch die Linken den Antrag der Liberalen unterstützen.

Die bisherigen Anläufe für Modellprojekte fielen für die Antragsteller negativ aus. Die Stadt Münster hatte im vergangenen Sommer ihr Anliegen kundgetan. Sie wollte den Einsatz von Cannabis als Genussmittel bei gesunden Erwachsenen in einer randomisierten, kontrollierten Studie analysieren. Dabei sollten 100 zufällig ausgewählte Probanden im Alter von 21 bis 63 Jahren wöchentlich bis zu zwei Gramm Cannabis erhalten. 100 weitere Teilnehmer sollten als Kontrollgruppe dienen, jedoch ohne ein Placebo zu bekommen.

Im Jahr 2015 hatte es der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versucht. Doch beide Anträge wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt. Hauptgrund war der Verstoß gegen den Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).

Eine Erlaubnis kann nur zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden und kann nur im Einzelfall geprüft werden, so die Bundesregierung. Die Modellprojekte trügen weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei, noch seien sie zur Verhinderung des Missbrauchs von Betäubungsmitteln sowie zur Verhinderung von Drogenabhängigkeiten geeignet.

Die Bundesregierung lehnt eine kontrollierte Abgabe von Cannabis und damit eine Legalisierung zu Genusszwecken ab, „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“. Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung mit den Gesundheitsgefahren, die mit dem Konsum zwangsläufig in Verbindung stünden. Auch neuere Studien hätten Cannabis als „nicht unbedenklich“ bewertet. Der Konsum berge akute und auch langfristige Risiken, es könnten körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen auftreten.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
regelmäßige Überwachung
Behörde droht mit Revision
„Dringende Impulse zur Optimierung“
BKK-Positionspapier: Bachelor-PTA sollen Filialen leiten
Zubereitungen für verschiedene Patienten
Rezeptur/Defektur im Sprechstundenbedarf zulässig
Mehr aus Ressort
Marburger Bund punktet bei Tarifverhandlungen
Unikliniken: 10 Prozent mehr bei reduzierter Stundenzahl
Keine Kassenleistung mehr
FDP will Homöopathie streichen

APOTHEKE ADHOC Debatte