Spendenaktion

Rokitta setzt Apothekenaufsicht unter Druck

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Berlin -

Im letzten Bundestagswahlkampf hat er es schon in die „ARD Wahlkampfarena“ mit Martin Schulz geschafft. Eine Frage stellen konnte er dort nicht. Dafür drückte Apotheker Reinhard Rokitta dem damaligen SPD-Kanzlerkandidaten wenig später auf dem Bünder Marktplatz seine Fragen zur Apothekenpolitik persönlich in die Hand. Er ist also hartnäckig – und kämpft jetzt gegen das Verbot seiner Spendenaktionen. TV-Berichte darüber setzen die Aufsichtsbehörde unter Druck.

In seiner „Lokalzeit“ griff der WDR das Thema bereits auf und zuletzt berichtete das Sat.1 Frühstücksfernsehen unter dem Titel „Amt stoppt Spenden“ ausführlich über den Vorfall: Seit fünf Jahren schob Rokitta nämlich jeden Morgen einen kleinen Tisch vor seine Punkt-Apotheke. Darauf lagen alte Bücher und CDs. Gegen eine kleine Spende konnten Interessenten dort zugreifen. Das Ganze hatte den Charakter eines Mini-Flohmarkts für einen guten Zweck. Doch die Apothekenaufsicht ist anderer Meinung: Sie verbot Rokitta jetzt das Sammeln für karitative Zwecke.

Begründung: Es handele sich um den Verkauf von nicht apothekenüblichen Waren: „Es gibt bestimmte Dinge, die in Apotheken verkauft werden dürfen und die mit der Gesundheit zu tun haben. Eine Apotheke ist eben kein Drogeriemarkt“, begründet Marie-Luise Kluger vom zuständigen Kreisgesundheitsamt in der WDR Lokalzeit das Verbot. Gesetz ist Gesetz.

Rokitta will aber nicht aufgeben. Er hat gegen das Verbot geklagt und die Medienberichte setzen die Aufsicht jetzt unter Druck. Das Sat.1 Frühstücksfernsehen erzählt nämlich die rührselige Story einer Spende über 1600 Euro an den Kindergarten in Bünde. Damit soll der Werkraum erweitert werden. Derzeit ist er so klein, dass nur zwei Kinder gleichzeitig darin basteln können.

„Finden Sie diesen Flohmarkt hier schlimm“, leitet die Moderatorin den Beitrag mit einer Suggestivfrage ein: „Warum dürfen ein Apotheker nicht für einen guten Zweck sammeln?“ In den letzten Jahren seien so immerhin 7000 Euro zusammen gekommen. Der stellvertretende Kita-Leiter kann das Behörden-Verbot jedenfalls nicht verstehen: „Wir sind auf solche Spenden angewiesen und solche gut gemeinten Aktionen“, kritisiert Nils Kränke die Entscheidung im Sat.1-Bericht. Dann kommt die kleine Lenia zu Wort, die gerade eine Holzlatte mit einer Säge bearbeitet: „Ich bin so froh, dass wir Geld bekommen haben, weil dieser Werkraum doch so klein ist“, sagte sie mit traurigem Blick.

Aufgeben will Rokitta daher nicht. Derzeit stellt er eine Liste über unbeanstandete karitative Aktionen anderer Apotheken zusammen: Zu Weihnachten ruft beispielsweise die ABDA selbst zu Spendenaktionen für den Verein Apotheker ohne Grenzen auf und verweist darauf, dass Apotheken Sammelbüchsen aufstellen könnten. Andere Apotheken verkauften Kalender gemeinnütziger Organisationen oder auch schon mal für den Lions Club, hat Rokitta herausgefunden. Damit will er den Druck auf das Kreisgesundheitsamt erhöhen.

Am 19. Februar hatte ihm das Gesundheitsamt des Kreises Herford untersagt, in der Apotheke für karitative Zwecke zu sammeln. Laut Rokitta wurde das gesammelte Geld unter anderem den Tierschutzorganisationen Tierhilfe Melek, Pcas Ungarische Hundehilfe, Rodin Romanian Dogs In Need, Paws2Rescue, Anytime for Animals und Sava’s Safe Haven – German Friends gespendet. Rokitta ist bekennender Hundefreund, hilft regelmäßig Hunden in Not und sucht für verwahrloste Tiere neue Halter.

Das Geld für die Bücher und CDs wurde von Beginn an auch im Rahmen des bekannten Bünder Christbaum-Schmuckings gemeinnützigen Einrichtungen vor Ort gespendet, so der Bünder Tafel, der Aktion Lichtblicke, dem Hammer Forum mit dem Bünder Arzt Dr. Theophylaktos Emmanouilidis, der Palliativstation des Bünder Lukas-Krankenhauses und im letzten Jahr dem Förderverein des Kindergartens am Markt. Ob das weiterlaufen kann, ist ungewiss.

Das Kreisgesundheitsamt drohe Rokitta bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 500 Euro an. Rokitta: „Ich halte diese Maßnahme des Kreises Herford für spitzfindig, wenn nicht gar für willkürlich, zumal in dem entsprechenden Bescheid ausdrücklich ausgeführt worden ist, dass es gleichgültig sei, ob die eingesammelten Gelder für gemeinnützige Zwecke, unter anderem für den Tierschutz, eingesetzt werden“, so der Apotheker. Rokitta hat gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht Minden (VG) eingereicht.

Rokitta hatte schon wegen seiner Kundenreisen Ärger mit der Aufsicht. Vor dem Eingang zu seiner Apotheke hatte Rokitta Flyer ausgelegt und einen Plakataufsteller aufgestellt. Seinen Kunden überreichte er in der Apotheke außerdem das monatlich erscheinende „1. Bünder Gesundheitsmagazin“ mit entsprechender Werbung. In der Apotheke wurden Nachfragen von Kunden beantwortet, Anmeldeformulare ausgefüllt und an den Veranstalter weitergeleitet. Das VG untersagte dem Apotheker diese Form der Dienstleistung, da sie nicht apothekenüblich sei.

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