Zustimmung im Bundestag

PTA-Reform: Jetzt ist der Bundesrat am Zug

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Berlin -

Der Bundestag hat soeben dem PTA-Reformgesetz zugestimmt. Durch den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) modernisiert werden. Es bleibt vorerst bei der Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren. Allerdings erhalten die PTA erweiterte Kompetenzen. Und das Thema Digitalisierung wird in der Ausbildung stärker gewichtet. Allerdings: Der Bundesrat muss noch zustimmen. Und die Länder haben bereits Änderungswünsche formuliert. Es bleibt daher abzuwarten, ob es zu einem Vermittlungsverfahren kommt.

„PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig“, so Spahn zu seinem Gesetz. Adexa und dem Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) geht die Reform nicht weit genug. Beide hatten eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre gefordert.

Aufsichtspflicht

Während die Länder allen PTA eine Ausweitung der Kompetenzen und somit einen Wegfall der Aufsichtspflicht ermöglichen wollen, setzt sich das BMG für eine Aufsichtspflicht ein. Aus Sicht der Länder kann die Pflicht zur Beaufsichtigung von PTA bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfallen, wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des PTA Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt. Eine Ausnahme sind jedoch die Herstellung von Parenteralia, das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und von Arzneimitteln – diese Tätigkeiten sollen von der Aufsichtspflicht nicht befreit werden.

Der Gesetzesentwurf des BMG sieht dagegen eine Ausweitung der Kompetenz und einen Wegfall der Aufsicht unter folgenden Voraussetzungen vor: Möglich ist dies, wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindesten seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem muss die PTA regelmäßige Fortbildungen vorweisen. PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen. Die Ausweitung der Kompetenzen ist limitiert. Ausgenommen sind beispielsweise die Sterilherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln oder teratogenen Stoffen sowie Einzelimporten. Ausgeschlossen ist außerdem die Vertretung des Apothekenleiters. Die Pflicht zu Aufsicht durch den Apothekenleiter kann entfallen, wenn er „sich im Rahmen einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der pharmazeutisch-technische Assistent die pharmazeutischen Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann“, heißt es jetzt im PTA-Reformgesetz. Hier könnte es zum Konflikt mit den Ländern kommen.

Verlängerung der Ausbildungsdauer

Die Länder sprechen sich für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung auf mindestens drei Jahre mit einem Stundenumfang von mindestens 4200 Stunden aus. Diese können in mindestens 3000 schulische und mindestens 1200 praktische Stunden aufgeteilt werden. Zudem wird ein Wechsel von schulischem und praktischem Teil gefordert, wie es auch bei anderen Gesundheitsfachberufen der Fall ist. Union und SPD konnten sich nicht auf eine Verlängerung der Ausbildungszeit verständigen. Als Kompromiss soll stattdessen frühestens 2028 die PTA-Ausbildung erneut auf den Prüfstand kommen. Auch hier bliebt abzuwarten, wie die Länder sich dazu verhalten.

Ausbildungsvergütung

Das Bundesratsplenum hat sich für eine Ausbildungsvergütung von Beginn an ausgesprochen. Sonst sei der Beruf nicht konkurrenzfähig. „Ein Gleichklang mit den Vorschriften bereits reformierter berufsrechtlicher Regelungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe ist herzustellen, um dem Fachkräftemangel in Apotheken wirksam begegnen zu können – als erstes träfe dieser wohl den ländlichen Raum“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats. Der Vorschlag wird von der Koalition ebenfalls abgelehnt: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird entsprechend dem Koalitionsvertrag die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeiten. Neben Themen wie Schulgeldfreiheit und der Frage der Akademisierung werden auch das Thema Ausbildungsvergütung und damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert.“ Dementsprechend wird auch die Forderung nach einer Finanzierungsregelung für die Ausbildungsvergütung abgelehnt.

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