Acrylamid

FDA: Keine Krebswarnung für Kaffee

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Berlin -

Im Laufe des Lebens trinkt jeder Deutsche im Durchschnitt 77.000 Tassen Kaffee, täglich 0,41 Liter sollen es laut Zahlen von Statista sein. In den USA steht das Heißgetränk aktuell auf der Agenda der US-Arzneimittelagentur FDA, denn Kaffee soll im Bundesstaat Kalifornien eine Krebswarnung tragen. Die Behörde spricht von Irreführung und lehnt eine Kennzeichnung ab.

Die FDA fungiert in den USA als nationale Anlaufstelle für Lebensmittelsicherheit und -kennzeichnung. Die Behörde soll sicherstellen, dass Verbraucher keine falschen oder irreführenden Informationen über die Sicherheit von Lebens- oder Genussmitteln erhalten. Berücksichtigt werden Kennzeichnungen und Aussagen, die Hersteller in Eigenverantwortung vornehmen, sowie jene, die laut Gesetz gefordert werden – wie im Fall von Kaffee.

In Kalifornien verkaufter Kaffee soll aufgrund der „Proposition 65“ mit einer Krebswarnung versehen werden. Das Gesetz trägt den Namen der Bürgerbewegung, die es 1986 ins Leben gerufen hat, und fordert, Produkte mit einer entsprechenden Warnung zu versehen, wenn diese eine Chemikalie enthalten, die von den kalifornischen Gesundheitsbehörden als krebserregend eingestuft wurde. Beim Rösten von Kaffee kann sich Acrylamid bilden. Die Verbindung kann in vielen Lebensmitteln während der Zubereitung bei hohen Temperaturen entstehen. Acrylamid bilde sich aus Zuckern und einer in Lebensmitteln enthaltenen Aminosäure, so die FDA.

In hohen Dosen wird Acrylamid auf Grundlage von Tierversuchen eine kanzerogene Wirkung zugesprochen. Von Kaffee gehe jedoch laut einem Bericht der Weltgesundheitsbehörde (WHO) kein signifikantes Krebsrisiko aus. Es gebe keine Hinweise, das Kaffee selbst Krebs verursachen könne und dass ausreichend Acrylamid enthalten sei, um ein Gesundheitsrisiko darzustellen. Somit wäre eine Kennzeichnung von Kaffee irreführend und würde die Verbraucher verunsichern. Daher spricht sich die FDA gegen eine Krebswarnung auf Kaffee aus.

Die FDA unterstützt das California Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA), das im Juni vorschlug, für das Genussmittel eine Ausnahmeregelung einzuführen. Das OEHHA überwacht die Proposition 65. Seit 2010 wird um die Kennzeichnung gestritten. Auch Kaffeeketten sollten Warnschilder aufstellen, schließlich wurde im März 2017 zugunsten der Bürgerbewegung entscheiden. Jetzt hat sich die FDA eingeschaltet: „ Wenn ein staatliches Gesetz vorschreibt, die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit einer falschen oder irreführenden Aussage zu versehen, kann die FDA beschließen, einzuschreiten.“

In Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Daten aus den Jahren 2013 bis 2015 zum Acrylamidgehalt in Lebensmitteln ausgewertet. „Bei industriell hergestellten Produkten wie Kartoffelsnackprodukten, Brot, Kekse/Cracker, Kaffee sowie Erzeugnissen zur Säuglings-und Kleinkindernährung waren keine oder nur vereinzelt Richtwertüberschreitungen zu verzeichnen“, schreibt das BVL. Für Kaffee ist ersichtlich, dass Instantkaffee einen höheren Acrylamidgehalt aufweist als geröstete Bohnen.

Viel Acrylamid ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Pommes, Kartoffelchips, Salzstangen und Knäckebrot enthalten. Die Verbindung entsteht, wenn kohlenhydratreiche Lebensmittel wie Kartoffel- oder Getreideprodukte gebacken, gebraten oder frittiert werden. Während des Bräunungsprozesses sorgen die hohen Temperaturen dafür, dass aus Zucker- und Eiweißbausteinen Acyrlamid entsteht.

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