Registrierkassen

ABDA: Eingriff in Apotheker-Schweigepflicht

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Berlin -

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett schärfere Kontrollen von Registrierkassen auch in Apotheken beschlossen. Finanzbeamte sollen künftig unangemeldet Kontrollen durchführen können. Für die neue „Kassennachschau“ müssen Apotheker und alle anderen Kaufleute ihre Daten offenlegen: Darin sieht die ABDA einen Eingriff in die geschützte Schweigepflicht, insbesondere wenn sich ein Bezug zwischen Patienten und Medikation herstellen lässt.

Grundsätzlich begrüßt die ABDA, dass Kassenmanipulationen zum Zwecke der Steuerverkürzung verhindert werden sollen. Aus Sicht der ABDA schießt der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber übers Ziel hinaus. Sofern der Finanzverwaltung umfassende Zugriff auf die digitale Buchführung ermöglicht werden solle, müssten „die steuerrechtlichen Regelungen allerdings mit Augenmaß erfolgen“ und insbesondere die Besonderheiten der apothekerlichen Berufsausübung und der damit verbundenen Schweigepflichten gemäß berücksichtigen, „durch die das Vertrauensverhältnis der Patienten zum Apotheker und seinem Personal geschützt werden“, heißt es in einer Stellungnahme der ABDA.

Von den „weitreichenden Zugriffsrechte der Finanzverwaltung“ würden zum Teil Daten erfasst, die der strafrechtlich geschützten Schweigepflicht des Apothekers unterlägen. Insbesondere die Kombination der Angaben des Patienten und der gelieferten Arzneimittel oder Medizinprodukte sei von der apothekerlichen Schweigepflicht erfasst, so die ABDA.

Probleme hat die ABDA mit der neuen Kassen-Nachschau, die unangekündigt und außerhalb von Außenprüfungen erfolgen kann und eine Prüfung der zu protokollierenden Grundaufzeichnungen vorsieht. Der Schweigepflicht unterworfene Apotheker könnten durch organisatorische Maßnahmen die steuerliche Auskunftspflicht und die strafrechtliche Schweigepflicht nicht miteinander vereinbaren, wie es seitens der Rechtsprechung für die Außenprüfung gefordert werde.

Der Einsatz von Buchführungssoftware gehöre schon deshalb zum Alltag der Apotheke, weil eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu beachten sei. Die ABDA warnt vor einer weiteren Kostenbelastung durch die neuen steuerrechtliche Vorgaben. Dies dürfe nicht zu weitergehenden Kostenbelastungen für die Apotheken führen: „Steuerrechtliche Vorgaben dürfen zudem nicht dazu führen, den Auftrag der Apotheken, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, zu tangieren.

Nach Schätzungen des BMF müssen insgesamt 2,1 Millionen elektronische Kassen auf das neue Anti-Manipulationssystem umgestellt werden. 700.000 Kassen könnten aufgerüstet werden, 1,4 Millionen ältere Kassen müssten ausgetauscht werden. Insgesamt veranschlagt das BMF für die Unternehmen Umstellungskosten von 470 Millionen Euro.

Schäubles Kassen-Gesetz sieht künftig bei „dringenden Gefahren“ auch Durchsuchungen von Privatwohnungen von Steuerpflichtigen vor. Dazu soll das Grundrecht auf „Unverletzlichkeit der Wohnung“ eingeschränkt werden. Außerdem müssen Apotheker und alle anderen Kaufleute auf Verlangen ihrer Kunden bei jedem Kauf demnächst einen Beleg aushändigen. Damit kommt Schäuble den Forderungen der SPD entgegen.

Demnächst sollen Finanzbeamte auch in Apotheken unangemeldet Kassenprüfungen, Testkäufe und Observierungen vornehmen können. Zudem werden die Kassensysteme lückenlos überwacht. Wer manipuliert, muss mit 25.000 Euro Strafe rechnen – zusätzlich zu den etwaigen Steuernachzahlungen.

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