Retax- und Importquote

Rahmenvertrag: Morgen ist Tag der Entscheidung

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Berlin -

Kurz vor Weihnachten geht es Schlag auf Schlag: Heute hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein Konzept zur Zukunft des Berufsstandes auf der Mitgliederversammlung der ABDA vorgestellt. Morgen geht es bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) um den Rahmenvertrag.

Importquote, Defektbelege, Teilretax und Rezeptkorrekturen: Das Wirrwarr um längst überholte Vorgaben könnte bald Geschichte sein, denn die Vereinbarungen zum neuen Rahmenvertrag nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) befinden sich auf der Zielgeraden. Der DAV wollte den Entwurf bereits am Nikolaustag auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung absegnen, jetzt soll es morgen soweit sein.

Fünf Jahre lang haben DAV und GKV-Spitzenverband sich nicht auf einen neuen Rahmenvertrag einigen können. Nun wird über die letzten Details einer neuen Vereinbarung verhandelt. Noch werden offiziell keine Informationen bekannt gemacht; bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) gab Dr. Klaus Michels Anfang November bereits erste Einblicke, mit welchen Erleichterungen die Apotheker rechnen können. Der Verbandschef ist zugleich Verhandlungsführer des DAV.

Laut Michels hat alleine die Einführung der Packungsgrößenverordnung dazu geführt, dass die bestehenden Regelungen über die Auswahl der abzugebenden Arzneimittel „zum großen Teil obsolet“ geworden sind. Oberstes Ziel des DAV sei es daher gewesen sicherzustellen, dass wir zum Zeitpunkt der Abgabe eindeutig erkennen können, welche Präparate im konkreten Fall zulasten der Kassen abgegeben werden dürfen. „Hier sind wir mit dem vorliegenden Stand sehr weit gekommen, obwohl am übernächsten Donnerstag noch einiges konkretisiert werden muss“, so Michels. „In der Sache besteht aber weitgehend Einigkeit mit dem GKV-Spitzenverband.“

Worauf sich die Apotheker wohl am meisten freuen können: Die Problematik der Stückelung soll gelöst werden, indem jede Verordnung zeilenweise betrachtet wird. Andere Probleme im Zusammenhang mit Stückzahl- oder N-Verordnung sind laut Michels schon dadurch gelöst, dass den Ärzten verbindlichen Vorgaben für die Praxissoftware gemacht wurden. Als Beispiel nannte der Verbandschef die Angabe der PZN des verordneten Arzneimittels auf dem Rezept und die regelmäßige Aktualisierungspflicht der Daten. „Allein diese Vorgaben führen dazu, dass künftig zumindest jede maschinell erstellte Verordnung eindeutig ist.“ Den Ärzten drohen sogar Sanktionen, wenn sie ihre Software nicht aktualisieren.

Verbindlich gelöst werden soll endlich auch der Nachweis der Nichtverfügbarkeit. Künftig reichen laut Michels zwei Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel aus. Der Großhandelsverband Phagro habe zugesagt, diese zu speichern und den Apotheken zum Nachweis zur Verfügung zu stellen. Die meisten Warenwirtschaftssysteme können diesen Nachweis laut Michels heute schon führen. Bislang fordern die Kassen jedoch eine Erklärung vom Hersteller, die im Alltag nur schwer zu beschaffen ist.

Bei der Importquote soll laut Michels der Begriff des „wirtschaftlichen Imports“ enger definiert werden. Die Pflicht zum Austausch soll demnach nur noch bei Arzneimitteln ohne generischen Wettbewerb gelten. Außerdem soll eine Adhoc-Versorgung eingeführt werden: Sind Präparate nicht verfügbar oder macht der Apotheker pharmazeutische Bedenken geltend, werden entsprechende Rezepte nicht mehr auf die Quote angerechnet. Im Gegenzug gibt es eine deutliche Erhöhung der Abgabeverpflichtung; so müssen Apotheker künftig mit Importen im verbleibenden Bereich der Originalpräparate Einsparungen von 2 Prozent erzielen.

Ein weiterer Kompromiss, den die Apotheker machen müssen: Die Abgabe des namentlich verordneten Arzneimittels soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat. Im Gegenzug wurde der wirtschaftliche Auswahlbereich auf die preisgünstigsten vier Arzneimittel erweitert. Von dieser Regelung sind laut Michels allerdings nur ganz wenige Wirkstoffe überhaupt betroffen, da weit über 90 Prozent des Generikamarktes Rabattverträgen unterliegen. „Bei den restlichen Wirkstoffen gibt es dann oft nicht mehr als vier Anbieter, sodass das Verordnete faktisch doch abgegeben werden kann“, so Michels. Seiner Meinung nach halten sich die Zugeständnisse „im absolut vertretbaren Rahmen“.

Noch ein Erfolg für die Apotheker: Künftig soll es Erleichterungen für Rezeptkorrekturen und -ergänzungen geben. Rezepte sollen demnach künftig nur noch in wenigen Ausnahmefällen zurück in die Praxen gegeben werden müssen, vielmehr sollen die Pharmazeuten selbst Änderungen abzeichnen können. Und: Auf Landesebene sollen Vereinbarungen über die Einführung von Teilretaxationen ermöglicht werden.

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