Pflegekosten

AOK streitet mit Senioren-WGs

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Berlin -

Das Landessozialgericht (LSG) München verhandelt am Dienstag in drei Fällen zur Übernahme von Pflegekosten in sogenannten Senioren-WGs.

Mittlerweile seien bayernweit rund 150 Verfahren zwischen Bewohnern solcher Wohngemeinschaften und der AOK Bayern anhängig, sagte eine Sprecherin des LSG in München. Die Entscheidung könne weitreichende Folgen für die anderen Fälle haben.

Die AOK Bayern stützt sich bei ihrer Entscheidung, die Zahlungen einzustellen, auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). „Danach haben Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen einfachste Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege zu übernehmen, die ohne medizinische Vorkenntnisse erbracht werden können“, teilte eine Sprecherin mit. Dies sei mit ambulanten Wohngruppen vergleichbar.

Das Sozialgericht Landshut folgte dieser Argumentation in drei Fällen nicht und entschied zugunsten der Kläger. Die Krankenkasse legte Berufung ein, nun muss das LSG entscheiden.

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