Arzneimittelkriminalität

1A Pharma: Erste Betrüger verurteilt

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Berlin -

In dem seit einem Jahr andauernden Prozess gegen die illegalen Pillenhändler, denen 1A Pharma zum Opfer fiel, sind die ersten Urteile gesprochen worden.

Mindestens zwei Jahre lang wurden Präparate der Hexal-Tochter unter dem Vorwand des Exports nach Sambia zu günstigen Preisen aufgekauft. Tatsächlich landete die Ware über Umwege wieder auf dem deutschen Markt. Neun Personen mussten sich darum vor Gericht verantworten. Der Kopf des Betrugskonstruktes, Joachim Schmidt, Chef der Hanse Trading GmbH (HTG) in Hamburg, verstarb bereits 2014, bevor der Prozess begann.

Der Däne Hans O., der von Serbien aus Scheinrechnungen geschrieben haben soll, wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er Gewinne in Höhe von 90.000 Euro zurückzahlen. Gegen den Pharmahändler Norbert B. aus Unterschleißheim wurden eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro verhängt sowie eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. B. und sein Sohn Marco sollen die Kontakte nach Südafrika gehalten haben. Das Verfahren gegen Marco B. wurde nach einer Zahlung von 100.000 Euro eingestellt.

Der Südafrikaner Coenraad S. wurde 2016 bei einem Zwischenstopp am Berliner Flughafen Tegel festgenommen und kam wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Jetzt wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und muss 300.000 Euro zurückzahlen. S. soll bereits vor zehn Jahren auf einer Messe an 1A Pharma herangetreten sein mit dem Wunsch, Medikamente nach Sambia zu liefern. Polizeihospitäler und abgelegene Apotheken wollte er mit den Generika bestücken. Das Verfahren gegen fünf weitere Angeklagte läuft noch.

Zwischen Juli 2013 und November 2014 soll 1A Pharma mindestens 14-mal betrogen worden sein, außerdem gab es zwei weitere Versuche, die letztendlich aber scheiterten. Unter Vortäuschung einer Weiterlieferung nach Sambia sollen Präparate im Gesamtwert von 13,6 Millionen Euro günstig erworben und unter Verschleierung des Lieferweges und der zugrunde liegenden Verkaufsgeschäfte in Deutschland zu deutlich erhöhten Preisen verkauft worden sein.

Zunächst wurden die Medikamente per Luftfracht nach Kapstadt geliefert. Von dort aus ging der größte Teil der Ware nicht ins Nachbarland, sondern nach Zürich. In den begleitenden Frachtpapieren wurde angegeben, dass die Arzneimittel anschließend nach Port Louis auf Mauritius transportiert werden sollten. Noch am Flughafen übernahm eine belgische Spedition die Medikamente, um sie zur Verschiffung nach Antwerpen zu transportieren.

Tatsächlich wurden die Arzneimittel in Antwerpen mit neuen Zollpapieren versehen, nach denen es sich nunmehr um aus der Schweiz stammende Ware handeln sollte. Hinweise auf die tatsächliche Herkunft ergaben sich aus diesen Unterlagen nicht mehr. Nun wurden die Arzneimittel tatsächlich zurück nach Hamburg gebracht, von wo aus sie schließlich nach Umverpackung in neutrale Versandkartons über Zwischenhändler an den Großhandel verkauft wurden.

Zur Verschleierung der Warenströme wurden zwischen den beteiligten Unternehmen in Deutschland, Mauritius, Serbien und Belgien Rechnungen erstellt, die die zugrunde liegenden Geschäftsbeziehungen unzutreffend wiedergaben. Der jeweils ausgewiesene Rechnungsbetrag wurde innerhalb der Kette stets erhöht, sodass Gewinne, die sich aus der Preisdifferenz ergaben, unter den verschiedenen Beteiligten verteilt wurden.

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