Künstliche Befruchtung

Polen bekommt neues In-vitro-Gesetz

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Warschau -

Künstliche Befruchtung nach dem In-vitro-Verfahren erhält in Polen nach jahrelanger, emotional aufgeladener Diskussion einen rechtlichen Rahmen: Der polnische Präsident Bronislaw Komorowski hat das sogenannte In-vitro-Gesetz unterzeichnet. Kinderlose Paare haben nun Anspruch auf das Verfahren, wenn andere Methoden zwölf Monate erfolglos blieben. Zuvor war künstliche Befruchtung nur an Privatkliniken gestattet. 

Eine Einschränkung machte Komorowski allerdings: Er werde einen Punkt des Gesetzes dem Verfassungstribunal zur Prüfung weiterleiten, sagte er. „Ich bin nicht der Präsident der menschlichen Gewissen“, betonte Komorowkski angesichts der Appelle des polnischen Episkopats, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Er bedauerte die emotional geführte und „schädliche Debatte im Parlament, die verletzend für betroffene Familien war“. Sie sei mehr von Ideologie als von der Suche nach Lösungen für ungewollt kinderlose Paare geprägt gewesen, sagte er.

Nachdem mit Komorowskis Unterschrift unter das Gesetz die letzte Hürde für das seit acht Jahren geplante Gesetz genommen wurde, sprachen Vertreter der liberalkonservativen Regierungspartei Bürgerplattform (PO) und der linken Opposition von einem „großen Tag für Polen“. Die nationalkonservative Oppositionspartei „Recht und Gerechtigkeit“ forderte hingegen, das Gesetz müsse geändert werden, um „Leben zu schützen“. Die katholische Bischofskonferenz reagierte mit „tiefer Enttäuschung“ auf das Gesetz. In einer Stellungnahme erklärten die Bischöfe, Katholiken dürften das In-vitro-Verfahren nicht anwenden.

Bisher wurden In-vitro-Verfahren nur in Privatkliniken in Polen durchgeführt, es gab keine Erstattung der Kosten durch Krankenkassen. Nach dem neuen Gesetz haben Paare Zugang zu In-vitro-Befruchtung, wenn andere Methoden mindestens zwölf Monate erfolglos bleiben. Das Verfassungsgericht muss prüfen, ob Ei- oder Samenzellen etwa Koma- Patienten entnommen werden dürfen, die ihren Willen nicht äußern können, ihr Partner oder ihre Partnerin aber dennoch gemeinsamen Nachwuchs will.

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