Großhandelshonorar

Gehe will seine Prozente verteidigen

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Berlin -

Das kürzlich veröffentlichte Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes zur Reform der Apothekenvergütung treibt nicht nur die Apotheker zur Weißglut. Auch für die Großhändler können sich die Kassen eine Anpassung des Honorars vorstellen. Der Stuttgarter Großhändler Gehe fordert dagegen eine Erhöhung der Großhandelsvergütung. Die im 2hm-Gutachten vorgesehene Anpassung des Fixums gehe da schon in die richtige Richtung – wäre da nicht die vorgeschlagene Absenkung des variablen Zuschlags.

Insgesamt 30 Millionen Euro würden die Pläne aus dem Positionspapier „Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung“ allein Gehe kosten, beschwerte sich Geschäftsführer Dr. Peter Schreiner kürzlich. Der Betrag entspricht Gehes Marktanteil von 15 Prozent an den 200 Millionen Euro, die der GKV-Spitzenverband durch eine Anpassung der Zuschläge des Großhandels einsparen will.

Seit 2012 erhalten die Großhändler einen Fixzuschlag von 70 Cent pro Packung zuzüglich eines variablen Zuschlags von 3,15 Prozent. Letzterer ist jedoch bei 37,80 Euro gedeckelt – Hochpreiser sind also im Verhältnis weniger rentabel. In den Verhandlungen zum AMNOG 2009 und 2010 hatten die Großhändler eigentlich 90 Cent pro Packung gefordert, der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verlangte jedoch, dass sie einen Beitrag von 200 Millionen Euro leisten müssen. Das entsprach der Absenkung von 90 auf 70 Cent pro Rx-Arzneimittel.

Auch insgesamt habe der Großhandel seit 2012 aufgrund der AMNOG-Sparmaßnahmen mit gesunkenen Margen bei gleichzeitig steigenden Kosten zu kämpfen, beklagt Gehe. Grund für die gestiegenen Kosten seien vor allem die Umsetzung europäischer sowie nationaler Regulierungen wie den GDP- sowie FMD-Guidelines. Diese zögen höhere Personal-, Verwaltungs- und Transportkosten nach sich, so der Stuttgarter Großhändler.

Mehr als mit dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes kann man bei Gehe mit dem ebenfalls hoch umstrittenen 2hm-Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) anfangen, auf dem das GKV-Papier basiert. Das kam nämlich zu dem Schluss, dass der absolute Festzuschlag auf 96 Cent zu erhöhen sei, was dem Großhandel Mehreinnahmen von rund 180 Millionen Euro bringen würde.

Allerdings solle er dieser nicht rabattfähig sein, „um die Leistung des vollversorgenden Großhandels im Vergleich zum Direktvertrieb pharmazeutischer Unternehmer zu schützen und allen Apotheken vergleichbare Grundkonditionen zu ermöglichen“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Skonto-Prozess die gesamte Marge der Großhändler für rabattfähig erklärt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will hier offenbar für Klarheit sorgen.

Gehe stellt sich allerdings vehement gegen den 2hm-Vorschlag zum variablen Zuschlag. Denn die Gutachter empfehlen, diesen auf 0,53 Prozent zu verringern. Der variable Zuschlag decke die einzigen als preisabhängig anzusehenden Kosten, die zudem als kalkulatorisch anzusehen seien, schreiben sie. „Alle real anfallenden Kosten sind bereits über den absoluten Festzuschlag gedeckt.“

Expertengespräche mit den Großhändlern hätten gezeigt, „dass durch die Nachfragemacht insbesondere von großen Apothekenkooperationen und sonstigen Einkaufsgemeinschaften ein großer Teil des 3,15-Prozent-Zuschlags an diese weitergegeben werden.“ Darüber hinaus würden Herstellerskonti zusätzlich oder in Kombination weitergereicht und in vielen Fällen kostenfreie Sachleistungen und weitere kostenfreie Lieferungen des Großhandels an die Apotheken geleistet.

„Diese Erkenntnisse sind als kritisch anzusehen, vor dem Hintergrund der Existenz (kleinerer) Einzelapotheken, die von diesen Rabatten, Skonti und Sachleistungen regelmäßig nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang profitieren“, steht im Gutachten. Es sei deshalb davon auszugehen, dass dem Großhandel nur ein geringer Anteil der 3,15 Prozent bleibt.

Welche konkreten Auswirkungen die Umstellung der Zuschläge hätte, wollten die Gutachter hingegen nicht prognostizieren: Ob es durch die Anpassung auf 96 Cent und 0,53 Prozent zu einer Reduktion der Erlöse des Großhandels kommt, könne im Rahmen des Gutachtens nicht abgeschätzt werden.

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