Gesundheitsausschuss

Kassen sollen Dronabinol übernehmen

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Verschiedene Experten haben sich gestern bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag für die medizinische Verwendung von Cannabis zur Schmerztherapie ausgesprochen: Die Sachverständigen empfehlen die Zulassung von Dronabinol (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) als Arzneimittel sowie für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.

Die bisher fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung für Dronabinol sei angesichts des derzeitigen Standes der medizinischen Forschung und den vorliegenden ärztlichen Erfahrungen "überfällig", sagte der Vertreter des Bundesverbands der Schmerztherapeuten. Die fehlende Zulassung sei auch der Grund, warum die Behandlungskosten, die je nach zwischen 300 und 600 Euro im Monat liegen, derzeit in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Experten zufolge zwingen die jetzigen Regelungen weniger zahlungskräftige Schmerzpatienten in die Kriminalität.

Mehrheitlich abgelehnt wurde allerdings der Vorschlag der Links-Fraktion, den Anbau von Cannabis für den medizinischen Eigenbedarf zu erlauben. Ein Vertreter der Bundesärztekammer bezeichnete die Selbstmedikation mit Cannabis sowie die Legalisierung und den Besitz als „nicht zielführend“. Cannabionide bedürften einer kontrollierten Zugabe und würden zudem erst beim Versagen zugelassener Arzneimittel eingesetzt.

Die Krankenkassen hatten die Vergabe von Cannabis oder Cannabisprodukten auf Rezept Anfang dieser Woche abgeleht, da deren Nutzen ihrer Ansicht nach nicht hinreichend geprüft sei. Die Linke hatte in ihrem Antrag deshalb ein Verfahren zur Bewertung dronabinolhaltiger Rezepturen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gefordert.

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