Krankenkassen

Barmer: Retaxfalle Namenszusatz

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Berlin -

Die Barmer GEK retaxiert derzeit bundesweit Apotheken wegen der Belieferung von Rezepten, auf denen Xeomin verordnet war. Das Präparat von Merz ist in zwei Dosierungen erhältlich – und war laut Kasse auf den streitigen Verordnungen nicht eindeutig gekennzeichnet.

Xeomin enthält Botulinumtoxin und ist seit 2005 auf dem Markt. Dem Original mit 100 Einheiten, definiert als letale Dosis nach intraperitonealer Injektion bei Mäusen, wurde Anfang 2012 eine Variante zur Seite gestellt, die halb soviel Wirkstoff enthält.

Die niedrig dosierte Variante wurde unter dem Namen „Xeomin 50 LD50“ in Verkehr gebracht. Die ursprüngliche Version hieß aber weiter nur Xeomin – ohne Zusatz. Erst im April 2013 fügte der Hersteller die Dosierung hinzu: „Xeomin 100 LD50“.

Das Problem: Die Praxissoftware war vielfach nicht auf dem aktuellen Stand; erst vor wenigen Wochen soll der korrekte Präparatename eingespielt worden sein. Womöglich hatten Ärzte auch Vorlagen in der Patientendatei gespeichert und über die Umbenennung hinaus Xeomin in der alten Bezeichnung verordnet.

Die Barmer vertritt den Standpunkt, dass Xeomin keine eindeutige Verordnung sei. In solchen Fällen dürfe aber nur die niedrig dosiertere Variante abgegeben – die Kasse retaxierte auf die schwächere Version. Für die Apotheken bedeutet das einen Verlust von 200 Euro.

Das Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung von Blepharospasmus und einer zervikalen Dystonie mit überwiegend rotatorischer Komponente (Torticollis spasmodicus) sowie seit 2009 zur Behandlung der Spastik der oberen Extremitäten mit Handgelenkbeugung und gefausteter Hand bei Erwachsenen.

Laut Arzneiverordnungsreport wurde Xeomin zuletzt 22.000 Mal auf Kassenrezept verordnet. Die Nettoausgaben der Kassen lagen bei 12 Millionen Euro. Neben dem Original gibt es Reimporte, die teilweise deutlich preiswerter sind.

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