„Neue Ära in der Arzneimittelversorgung“

E-Rezept: Gerda legt los

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Berlin -

In Baden-Württemberg wurde am Donnerstag der Startschuss für das E-Rezept-Projekt Gerda gegeben. Ärzte der Telemedizin-Plattform Docdirekt können ab sofort elektronische Rezepte ausstellen und an Patienten senden, die wiederum eine Apotheke auswählen, von der sie ihr Arzneimittel erhalten. Zu Beginn ist der neue Service allerdings nur für Patienten in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen verfügbar. Das soll jedoch längst nicht alles sein: „Die Technologie hat das Potenzial, Vorlage für eine bundeseinheitliche Lösung zu sein“, so Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

Anwenderfreundlich, sicher und diskriminierungsfrei: So soll die neue E-Rezept-Technologie sein, versprechen die am Projekt Beteiligten. Patienten können sich vom Tele-Arzt in einer Video-Sprechstunde behandeln lassen. Der stellt dann ein E-Rezept aus und legt es auf dem Gerda-Server ab, sendet aber parallel auch einen gesicherten Schlüssel in der Docdirekt-App an den Patienten. Der kann sich dann mit diesem Schlüssel sein E-Rezept in der App ansehen. In einem Register kann sich der Patient eine am Projekt teilnehmende örtliche Apotheke aussuchen, der er das E-Rezept sendet. Gerda übermittelt dann das verschlüsselte E-Rezept an die ausgewählte Apotheke.

Die Apotheke wiederum weist sich digital am Gerda-Server aus, wozu sie das N-Ident-Verfahren der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) nutzt. N-Ident ist eine Art digitaler Ausweis, der jede teilnehmende Apotheke eindeutig identifiziert. Erst durch diese Identifikation erhält die Apotheke Zugriff auf das E-Rezept, das der Patient der Apotheke zugewiesen hat. Über eine Chatfunktion kann die Apotheke Kontakt zum Patienten aufnehmen und ihm mitteilen, wann seine Arzneimittel verfügbar sind oder wann sie ihm der Botendienst bringen kann.

Auch die Abrechnung über das Rechenzentrum läuft dann digital ab. Die Abrechnung wird verschlüsselt und mit allen nötigen Informationen an das Rechenzentrum gesendet, das sie wiederum wie gewohnt zur Prüfung und Bezahlung an die zuständige Krankenkasse des Versicherten weiterleitet. Für die Apothekerschaft besonders wichtig: Der Patient hat weiterhin die freie Apothekenwahl. „Wie beim Papierrezept entscheidet allein der Patient, was mit seinem E-Rezept passiert“, so Hanke.

Tatsächlich ist Gerda das Kind von Apothekerkammer und -verband, die als Initiatoren des Projekts die Grundidee des Servers konzipiert und das E-Rezept gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung entwickelt haben. Für die technische Umsetzung war die NGDA verantwortlich. Die Anbindung von Docdirekt an den E-Rezept-Dienst über die App hat wiederum Teleclinic realisiert. Als Geldgeber ist dabei das Land Baden-Württemberg aufgetreten.

„Aus voller Überzeugung vom großen Nutzen, den das e-Rezept für gesetzlich Versicherte haben wird, fördert die Landesregierung das Projekt mit einer Million Euro“, so der grüne Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Mit dem Projekt habe das Land einen „neuen Meilenstein“ erreicht. Insbesondere für den ländlichen Raum erhoffe er sich dadurch Vorteile bei der medizinischen Versorgung. „Im Bund wird noch darüber geredet, wir handeln!“

Eine noch größere Bedeutung sehen die Apotheker im Ländle. „Mit der Einführung des E-Rezepts beginnt für uns Apothekerinnen und Apotheker, aber auch für Patientinnen und Patienten, eine neue Ära in der Arzneimittelversorgung“, so Verbandsvize Tatjana Zambo. Die baden-württembergische Apothekerschaft habe sich mit der Entwicklung von Gerda an die Spitze der Bewegung gesetzt, weil man nicht wolle, dass die Ausstellung und der Transport von E-Rezepten kommerzielle Interessen bediene. Eine Sache bleibe aber dennoch unverändert, so Zambo: „Die ortsnahen Apotheken bleiben der Garant für eine nahe, schnelle, persönliche und unabhängige Arzneimittelversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger.“

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