Inkontinenzversorgung

Patientenverband: Fehlerhafte Rezepte retaxieren

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Berlin -

Um weiterhin bestehende Missstände in der Inkontinenzversorgung aufzuzeigen, hat der neu gewählte 1. Vorsitzende des Selbsthilfeverbandes Inkontinenz die Krankenkassen aufgerufen, fehlerhafte Windelrezepte zu retaxieren. Den Apothekern rät Süß, fehlerhafte Verordnungen zurückzuweisen und die Patienten zurück zum Arzt zu schicken. Nach Einschätzung des Selbsthilfeverbandes erfüllen immer noch zu viele Rezepte nicht die gesetzlichen Vorgaben.

Nach Angaben des Selbsthilfeverbandes müssen Inko-Rezepte den Verschreibungszeitraum dokumentieren, die Stückzahl enthalten und die 7-stellige Hilfsmittelnummer tragen. Pauschale Angaben wie „Inkontinenzverordnung“ seien nicht zulässig. Mit einer breit angelegten Informationskampagne will der Selbsthilfeverband auf die Probleme der Inkontinenzversorgung aufmerksam machen. Flyer werden vorbereitet, die Ärzten wie Betroffenen Informationen zu den Versorgungsansprüchen und zur korrekten Verordnung liefern.

Auf der Mitgliederversammlung des Selbsthilfeverbandes stellte Süß die Entwicklungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln dar. Die Mindestkriterien bei den saugenden Inkontinenzhilfen seien zwar deutlich verbessert worden, stellten aber immer noch einen technischen Entwicklungsstand von 2006 dar. „Wir haben uns von einem VW Golf II auf VW Golf IV verbessert“, so Süß. Leider nehme der GKV-Spitzenverband seine eigenen Regeln nicht ganz so ernst und habe auch Produkte von namhaften Herstellern, wie Attends und Hartmann, Hilfsmittelnummern gegeben, obwohl diese die Mindestkriterien nicht vollständig erfüllen. „Wir werden hier durch Information den Druck weiter aufbauen, dass diese Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis entfernt werden“, so Süß.

Jedoch sei die technische Qualität der Hilfsmittel nicht mehr das Hauptproblem. Denn erstmals wurden im Hilfsmittelverzeichnis Mindestkriterien für die Qualität der Versorgung, also Art und Stückzahl, sowie die Dienstleistung, festgelegt. Von Seiten der Leistungserbringer werde sich aber nur in den wenigsten Fällen daran gehalten. „Hier wird der Selbsthilfeverband über diese Mindestkriterien informieren und Betroffene dazu anhalten, sich zu wehren. Es darf nicht sein, dass Leistungserbringer ständig ihre Kompetenzen überschreiten“, so Süß.

Wie eine Hilfsmittelverordnung auszusehen habe, sei in der Hilfsmittelrichtlinie festgelegt. Ãnderungen, egal ob Hilfsmittelart oder Stückzahl, habe immer der Arzt zu genehmigen. „Sollte in Verträgen mit den Kassen stehen, dass Leistungserbringer das Hilfsmittel aussuchen dürfen, sind solche Klauseln wohl nichtig“, sagte Süß.

Leider stellten immer noch Ärzte Hilfsmittelrezepte mit Bezeichnungen wie „Inkontinenzmaterial für einen Monat“ aus. Diese Verordnungen seien ungültig, da die Hilfsmittelrichtlinie sowohl die Hilfsmittelart als Text oder siebenstellige Nummer fordere, als auch die verordnete Stückzahl. Gespräche mit einigen Krankenkassen seien bereits vielversprechend. Man prüfe im Moment, diese Verordnungen wegen Ungültigkeit zu retaxieren. Der Info-Flyer soll auch Apothekern angeboten werden: „Schließlich ist es besser, den Kunden einen Leitfaden mitzugeben, wenn sie falsch aus gestellte Rezepte ablehnen müssen.“

Bei den Vorstandswahlen des Selbsthilfeverbandes wurden alle Postionen vergeben. Süß aus Sinzing führt ab sofort den Verband als 1. Vorstand. Marco Naumann aus Berlin ist 2. Vorstand. Zum Schatzmeister wurde Horst Schmidt aus Pöcking gewählt. Sein Vorgänger Schreiber betreut weiterhin die Homepage des Vereins. Schriftführer und Kassenprüfer ist Miriam Süß aus Sinzing. Der Vereinssitz und die Geschäftsstelle werden ins oberpfälzische Sinzing verlegt.

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