Medizinprodukte

Infectopharm: Kinderlax bleibt erstattungsfähig

, Uhr
Berlin -

Die Verlängerung der Erstattungsfähigkeit ist nur eine Formalie: Infectopharm ist sich sicher, dass Kinderlax elektrolytfrei in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie bleiben wird.

Apotheken können unbekümmert Kinderlax elektrolytfrei zu Lasten der GKV abgeben und abrechnen, teilt Hersteller Infectopharm mit. Das Macrogol-haltige Medizinprodukt ist in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt. Jedoch endete die Befristung der Verordnungsfähigkeit für Kinder im Alter von sechs Monaten bis elf Jahren zur Behandlung einer Obstipation am 21. Oktober.

Infectopharm teilt mit, „alle erforderlichen Unterlagen für die Verlängerung der Erstattungsfähigkeit (bis zum 21. Oktober 2022) bereits eingereicht“ zu haben. Die Entscheidung liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). In Heppenheim ist man sich jedoch sicher: „Da die Verlängerung eine Formalie ist, können wir Ihnen hiermit mitteilen, dass Kinderlax elektrolytfrei weiterhin – auch rückwirkend – erstattungsfähig bleibt“.

Apotheken sollten sich somit vom angezeigten Warnhinweis der Software nicht verunsichern lassen. Eine entsprechende Aktualisierung der Daten werde voraussichtlich zum 1. oder 15. Dezember erfolgen.

Medizinprodukte sind grundsätzlich nicht verordnungsfähig. Der G-BA ist jedoch berechtigt, eine entsprechende Positivliste festzulegen. In medizinisch notwendigen Fällen können dann Medizinprodukte in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden. Der Hersteller kann dazu beim G-BA eine Aufnahme beantragen. Der Ausschuss muss dann binnen 90 Tagen eine Entscheidung treffen. Medizinprodukte sind also nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig – wenn sie in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgenommen sind.

Neben Kinderlax elektrolytfrei ist auch Movicol Junior Aromafrei und Schoko zur Behandlung der Obstipation aufgeführt. Die Erstattung der beiden Macrogol-haltigen Medizinprodukte ist zum 27. Januar 2021 befristet.

Kinderlax elektrolytfrei wird gemäß Körpergewicht dosiert. Kinder erhalten 0,4 g Macrogol/kg KG. Kinder zwischen sechs Monaten und einem Jahr erhalten einen Beutel pro Tag. Das Pulver wird in mindestens 50 ml Wasser oder Fruchtsaft eingerührt und nach vollständigem Lösen getrunken. Die fertige Trinklösung kann maximal 24 Stunden im Kühlschrank bei zwei bis acht Grad aufbewahrt werden. Nach einmaliger Einnahme wird eine Wirkung innerhalb 24 bis 48 Stunden erwartet.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte