Rezepturprüfung

Hiperscan: Apo-Ident wird unangreifbar

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Berlin -

Die spektroskopische Analyse von Rezeptursubstanzen wurde inzwischen als eine von mehreren Methoden zur Identitätsprüfung zugelassen. Allerdings musste der Anbieter Hiperscan zunächst die seinem System Apo-Ident zugrundeliegenden Datenbanken validieren. Einige Substanzen wurden bereits Anfang des Jahres gestrichen. Jetzt folgen große Teile der Datenbank für traditionelle chinesische Medizin (TCM). Damit hält sich Hiperscan nun für unangreifbar.

Mit Apo-Ident können Ausgangssubstanzen für die Rezeptur per Nahinfrarot-Spektroskopie (NIR) untersucht werden. Die aufgezeichneten Kurven werden mit denen aus einer Referenzdatenbank abgeglichen. Das statistische Verfahren, mit dem die Identität letztlich nachgewiesen wird, heißt Chemometrie.

Im Oktober hatten die Pharmazieräte in Erfurt eine Resolution verabschiedet und die Verwendung von NIR-Geräten als Prüfmethode zugelassen. Voraussetzung war allerdings, dass die verwendeten Datenbanken ausreichend validiert sind. Hiperscan hatte sich daraufhin intensiv mit den statistischen Parametern auseinandergesetzt und im Ergebnis mehrere Substanzen und Gemische zusammengefasst oder komplett aus der Datenbank gestrichen.

Das reichte den Behörden in Sachsen-Anhalt aber noch nicht: Anfang Mai gab es ein weiteres Gespräch mit den Fachleuten. Jetzt hat sich Hiperscan dazu entschlossen, sich auch bei der TCM-Datenbank an den für die pharmazeutische Industrie geltenden Regeln für die Gute Herstellungspraxis (GMP) zu orientieren. Die Grenzwerte zur Identifikation wurden verschärft und die Sicherheitsabstände vergrößert.

Das hat allerdings zur Folge, dass Teile der TCM-Substanzen zur Zeit nicht mehr eindeutig identifiziert werden können. Diese Ausgangsstoffe wurden daher aus der Datenbank entfernt. Bei den TCM-Granulaten können derzeit noch 219 Substanzen der Hersteller China Medica, Herba Sinica und Phytocomm geprüft werden. Zuvor waren es bis zu 309 Granulate pro Hersteller.

Die Datenbank für TCM-Rohdrogen wird komplett gestrichen. Das Problem ist Hiperscan-Chef Dr. Alexander Wolter zufolge, dass sich die Referenzspektren aufgrund der großen Unterschiede verschiedener Ernten immer wieder stark verändern. Die strengeren Maßstäbe der Prüfung könnten daher nicht erfüllt werden.

Die Geräte der Nutzer werden im Gegenzug für alle drei verfügbaren Hersteller freigeschaltet, außerdem wird den Apothekern die Gebühr für die TCM-Datenbank erlassen. Wolter versichert: „Wir arbeiten daran, die TCM-Rohdrogen durch Vorbehandlung, zum Beispiel mörsern, so aufzubereiten, dass eine Datenbankaufnahme wieder möglich wird.“

Bei den anderen Substanzen war Hiperscan in dieser Hinsicht schon erfolgreich: Die Datenbank über feste und halbfeste/flüssige Ausgangsstoffe sowie Drogen wurden bereits wieder um einige Substanzen erweitert, die Anfang des Jahres gestrichen worden waren.

Einige wichtige Ausgangsstoffe wie Glucocorticoide, Macrogole, die Basiscreme DAC und einzelne Opiate konnten Wolter zufolge wieder als eindeutig identifizierbar in die Datenbanken aufgenommen werden. Außerdem seien 50 neue Substanzen hinzugefügt worden.

Für die Apotheker und die Pharmazieräte hat Hiperscan ausführliche Validierungsberichte verfasst. Auf rund 4700 Seiten wird erklärt, wie Referenzspektren gesammelt, chemometrische Modelle generiert und Validierproben zusammengestellt werden. Für jede Substanz kann nachgelesen werden, wie viele Proben in die Datenbank eingeflossen sind und von welchem Unternehmen und aus welcher Charge die Referenzspektren stammen.

Dies war zuvor einer der Kritikpunkte der Behörden: Sie hatten konkret nachgefragt, an wie vielen Chargen das System geprüft worden sei. „Das kann man jetzt beantworten“, so Wolter. In die Datenbanken fließen drei verschiedene Validierproben ein: Kalibrierspektren, die von Hiperscan aufgenommen und zum Aufbau der Datenbank verwendet wurden, weitere von Hiperscan aufgenommene Spektren sowie Aufnahmen, die Apo-Ident-Kunden zur Verfügung stellen.

Entscheidend ist, dass das System nie ein falsch-positives Ergebnis zeigt – also den Ausgangsstoff falsch erkennt. Im Zweifelsfall soll ausgegeben werden, dass die Substanz nicht erkannt wurde. Bei jedem gemeldeten Fehler werde die Substanz vorübergehend aus der Datenbank genommen, erklärt Wolter. Falls die Ursache kein Anwenderfehler sei, werde der Stoff von der Validierung ausgenommen oder die Datenbank bearbeitet.

An der Überarbeitung der Datenbank und der Dokumentation hat Hiperscan seit dem vergangenen Jahr gearbeitet. Dabei habe man immer wieder mit den Behörden gesprochen, so Wolter. Der Geist vieler verschiedener Pharmazieräte und Amtsapotheker sei in die Dokumentation eingeflossen. „Wir halten die jetzt für unangreifbar.“

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