Rx-Boni

DocMorris verschenkt Ibu 600

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Berlin -

DocMorris lässt derzeit wenig unversucht, um an Neukunden zu kommen. Zur Not werden verschreibungspflichtige Arzneimittel komplett verschenkt, wie ein aktueller Testkauf zeigt. Außerdem stellt die niederländische Versandapotheke auch Privatversicherten falsche Quittungen aus. Wegen dieser Methode sowie eines mutmaßlichen Verstoßes gegen den Datenschutz wurde DocMorris jetzt erneut abgemahnt.

Der Kunde hatte sein Privatrezept über eine Packung Ibuprofen von 1A mit 600 mg Wirkstoff nach Heerlen geschickt und einen Gutschein aus der Tageszeitung kommentarlos mit in den Freiumschlag gesteckt. DocMorris gewährt Neukunden bei solchen Aktionen regelmäßig 10 Euro Rabatt, sofern sie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel bestellen. Einen Mindestbestellwert gibt es nicht.

Die Schmerztabletten stellte DocMorris zunächst mit 12,32 Euro in Rechnung. Davon wurden zunächst 2,50 Euro in der Zeile „Verrechnung Vorteile“ abgezogen. Das ist der normale Rx-Bonus, den die Zur Rose-Tochter bei jedem verschreibungspflichtigen Arzneimittel gewährt. In diesem Fall ist zusätzlich ein „Gutscheinabzug“ von 9,82 Euro aufgeführt. Die Schlussrechnung ist einfach: Der Zahlbetrag beläuft sich 0,00 Euro. DocMorris hat das Arzneimittel verschenkt.

Anders als auf dem Gutschein angekündigt, wurde der Restbetrag – in diesem Fall 18 Cent – allerdings nicht dem Kundenkonto gutgeschrieben. In dieser Übersicht ist nur der Rezeptbonus von 2,50 Euro aufgeführt, der für die aktuelle Erstbestellung aber auch sofort wieder in Abzug gebracht wurde. Das Kundenkonto steht damit ebenfalls wieder auf Null.

Explizit „zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse“ erhielt der Kunde außerdem eine Rezeptkopie. Auf dieser ist allerdings nur das Gesamtbrutto von 12,32 Euro ausgewiesen. Die private Krankenversicherung erfährt damit nie, dass ihr Mitglied für das Arzneimittel de facto überhaupt nichts bezahlt hat. Dem PKV-Verband ist diese Problematik durchaus bewusst. Da aber viele Versicherer eigene Deals mit ausländischen Versandapotheken haben, wird das Ganze nicht weiter thematisiert.

DocMorris hatte schon in der Vergangenheit Ärger, weil die Versandapotheke ihren Kunden falsche Quittungen ausstellte. Wenn die gewährten Boni auf der Rechnung nicht korrekt ausgewiesen werden, würden letztlich die Kassen und das Finanzamt betrogen, so der Vorwurf. Die aktuellen Testkäufe sollten eigentlich nur belegen, dass dies auch bei Privatversicherten der Fall ist.

Doch noch etwas anderes kam dabei heraus: Parallel hatte ein weiteres Familienmitglied ein Antibiotikum bei DocMorris bestellt. Als das Medikament nach einer Woche noch nicht geliefert worden war, wurde ein dritter Testkauf ausgelöst. Diesmal wieder mit Ibuprofen.

Zusammen mit der Abrechnung kam eine Detailübersicht über das Kundenkonto. Dabei waren allerdings beide Familienmitglieder zusammengefasst, wobei eines als „Hauptbesteller“ ausgewiesen wurde. Dabei hatten die Neukunden nach eigenen Angaben weder gemeinsam noch jeder für sich ein Konto eingerichtet. Demnach hatten sie ihre Rezepte getrennt voneinander per Freiumschlag an die Versandapotheke geschickt.

Wie die Zusammenführung der neu angelegten Konten passieren konnte, ist nicht klar. In der Detailübersicht von DocMorris heißt es zur Erläuterung: „Werden mehrere Kunden mit rezeptpflichtigen Medikamenten in einem Paket beliefert, ist der Hauptbesteller die Person, an die die Rechnung gestellt wird.“ In diesem Fall gab es allerdings überhaupt kein gemeinsames Paket.

DocMorris wurde wegen der mutmaßlichen Verstöße abgemahnt. Der niederländischen Versandapotheke wird vorgeworfen, inhaltlich falsche Belege über Arzneimittelkosten auszustellen, verschreibungspflichtige Arzneimittel kostenlos abzugeben und Patientendaten ohne deren Zustimmung anzugeben. Bislang hat sich die DocMorris nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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