GSAV

Grippeimpfstoffe: Keine Blanko-Bestellungen mehr?

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Berlin -

Das Chaos bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen der vergangenen Saison soll sich nach dem Willen der Bundesländer nicht wiederholen. In der Stellungnahme zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hat der Bundesrat verschiedene Vorschläge gemacht, die man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wohl gar nicht so schlecht findet. Auch die Abschaffung der Importquote steht nach der Gegenäußerung der Bundesregierung weiter im Raum.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung aufgefordert, „von Doppelregulierungen im Krankenversicherungsrecht zur Wirtschaftlichkeit von Impfstoffen Abstand zu nehmen“. Die europäische Preisreferenzierung sei ausreichend, um die Wirtschaftlichkeit der Impfstoffversorgung zu gewährleisten; Regresse gegenüber Ärzten könnten zu zurückhaltender Vorbestellung und damit späteren Lieferproblemen führen. Insbesondere bei Grippeimpfstoffen sollten Ärzte die volle Höhe des prognostizierten Bedarfs vorbestellen können, ohne dass dies im Rahmen einer nachgelagerten Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgegriffen werde.

Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass genau diese Forderung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bereits umgesetzt werde. Prüfen will das BMG aber, ob man die Hersteller von Grippeimpfstoffen verpflichten kann, die Preis- und Produktangaben bis zum 1. März zu veröffentlichen. Die Ländern hatten darauf hingewiesen, dass Ärzte und Apotheker bereits im März Impfstoffe verbindlich bestellen müssten, die Preise jedoch erst weit nach diesem Zeitpunkt bekannt gegeben würden. Mit Blick auf mögliche Regresse werde zu vorsichtig kalkuliert und darauf gehofft, dass Nachbestellungen möglich seien. Diese hätten jedoch in der vergangenen Saison von den Herstellern nicht in erforderlichem Umfang erfüllt werden können.

Ebenfalls prüfen will die Bundesregierung die Forderung nach einer Abschaffung der Importquote. Im Entwurf zum GSAV ist eine Modifikation vorgesehen, die die Änderungen im Rahmenvertrag abbildet. Der Bundesrat hatte die komplette Streichung gefordert, da sie eine „nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise nur noch geringem Einsparpotenzial“ darstelle. Außerdem sei der Parallelhandel aufgrund komplexer Vertriebswege von einer zunehmenden Zahl von Arzneimittelfälschungsfällen betroffen.

Nicht rütteln will die Bundesregierung an der wieder neu einzuführenden Apothekenpflicht bei Arzneimitteln zur Behandlung von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie. Dies sei mit Blick auf die Zulassung neuer Arzneimittelgruppen erforderlich; Verträgen zwischen Kassen und Ärzten beziehungsweise Zentren würden dadurch nicht, wie von den Ländern behauptet, gestört. Der Bundesrat hatte vor einer „erheblichen Schwächung der Zentrumsversorgung“ gewarnt, die die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Beschluss aus dem Jahr 2008 hatte stärken wollen.

Keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auch bei der Versorgung mit Notfallpräparaten. Die Ländern hatten die Vertriebswege verkürzen und eine direkte Belieferung von Notfallsdepots unter Ausschluss der Apotheke erlauben wollen. Auf der Grundlage des geltenden Rechts und der bestehenden Strukturen, Abläufe und Verantwortlichkeiten könne die Versorgung gewährleistet werden; diese dürfe nicht durch Neuregelungen gefährdet werden, deren Auswirkungen nicht sicher beurteilt werden könnten. „Unabhängig von dem laufenden Gesetzgebungsverfahren ist die Bundesregierung jedoch grundsätzlich bereit, die Möglichkeiten einer Verbesserung der Versorgung mit Notfallarzneimitteln mit den Ländern zu erörtern, wenn von diesen ein entsprechender Diskussionsbedarf gesehen wird .“

Die von den Bundesländern vorgeschlagene Bevorzugung von Herstellern mit Produktion in der EU beim Abschluss von Rabattverträgen hält die Bundesregierung für nicht umsetzbar. Die Vergabe- und Zuschlagkriterien seien europäisch harmonisiert und erlaubten keine Vorzugsbehandlung nach geografischem Standort. Ohnehin sei eine unterbrechungsfreie und bedarfsgerechte Lieferung als neues Kriterium vorgesehen. Was die Austauschbarkeit von Biosimilars angeht, will das BMG die Markentwicklung prüfen.

Ebenfalls im Blick behalten will das BMG die Entwicklung im Bereich der Großhandelsapotheken. Die Länder hatten gefordert, dass die beiden Bereiche strikt getrennt – bis hin zum Firmennamen – werden. Was die Strafen für Arzneimittelfälscher angeht, folgt die Bundesregierung nicht der Forderung der Länder nach schärferen Sanktionen.

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