Umstrittener Glossareintrag

BMG: Botendienst statt Online-Apotheke

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Berlin -

Das Glossar zum E-Rezept des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat vielen Apothekern die Zornesröte ins Gesicht getrieben: Als Patient sollte man seine digitale Verordnung einfach an eine Online-Apotheke schicken – das sei bequemer und sicherer, so die Botschaft. Nach mehreren Beschwerden hat das BMG den Text nun geändert – statt Online-Versendern empfiehlt das Haus von Minister Jens Spahn (CDU) Verbrauchern nun den Botendienst der Vor-Ort-Apotheken.

„Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie in Zukunft auch online mit Ihren Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen können – mit der sogenannten Videosprechstunde“, erklärt das Ministerium den Bürgern seine Politik. Mit dem Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung (GSAV) hat Spahn das Fernbehandlungsverbot aufgehoben. Daher können Apotheker jetzt auch Arzneimittel abgeben, die in Videosprechstunden verordnet wurden.

Entrüstet hat zahlreiche Pharmazeuten allerdings, was auf die Werbung für die Telemedizin folgte: „Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen können“, hieß es da im Glossar. „Die Arzneimittel kommen dann direkt zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“ Apotheker hatten sich deshalb an das BMG gewandt.

Denn der Widerspruch ist offensichtlich: Während die Regierung an einem Gesetz werkelt, das die Vor-Ort-Apotheken stärken und ihre Benachteiligung gegenüber den Versendern verringern soll, wirbt das Ministerium auf seiner Seite für ebenjene Online-Apotheken. Am Freitagmorgen wurde die Passage deshalb geändert: „Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen können“, steht da nun. „Die Arzneimittel kommen dann direkt per Botendienst zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“

Daraus ergibt sich aber im darauffolgenden Absatz eine etwas merkwürdige Doppelung. Der beginnt nämlich mit dem Satz „Natürlich können Sie das E-Rezept auch bei ‚normalen‘ Arztbesuchen erhalten. Und Sie können es auch in Ihrer Apotheke vor Ort einlösen.“ Statt in einer Vor-Ort-Apotheke kann der Patient sein Rezept also auch in einer Apotheke vor Ort einlösen, so das BMG.

Auch der restliche Text ist von den Änderungen nicht betroffen. Demnach ermöglicht das E-Rezept weitere neue digitale Anwendungen: von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebauten Wechselwirkungscheck. So könne einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich seien.

Dann weist das Glossar auf das GSAV hin, mit dem Spahn das E-Rezept im Gesundheitswesen einführe. Nun hätten die Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen, gemeint sind Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband, sieben Monate Zeit, die notwendigen Grundlagen für die Verwendung des E-Rezeptes zu schaffen. Neben einer Erprobung im Rahmen von Modellprojekten würden dann bis zum 30. Juni 2020 die technischen Festlegungen dafür getroffen, dass für die Übermittlung des E-Rezepts zukünftig die sichere Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden könne.

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