BKK-Rabattverträge

Rabatt-Ranking beschäftigt Juristen

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Um aus den Rabattverträgen maximale Einsparungen zu erzielen, verlangt das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K von den Apothekern, eine bestimmte Reihenfolge bei der Abgabe der bis zu vier Rabattpartner pro Wirkstoff einzuhalten. Nicht nur Apotheker protestierten gegen das Rabatt-Ranking; auch von Herstellerseite gab es Widerstand: Die Firma KSK Pharma schickte Spectrum K eine Unterlassungserklärung. Der Kassen-Dienstleister hält trotzdem an der Regel fest - wenn auch halbherzig.

Spectrum K hat die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, sondern das Ranking gegenüber KSK erneut mit dem Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verteidigt. Andererseits weist die Kasse darauf hin, „dass wir die Apotheker mit unserem Informationsschreiben nicht verpflichtet haben, eine bestimmte Rangfolge einzuhalten“.

Wie ernst es Spectrum K nun mit der Regelung meint, war auch auf Nachfrage nicht zu klären: „Grundsätzlich muss die Reihenfolge eingehalten werden, aber der Apotheker muss die gesamte Wirtschaftlichkeit berechnen“, sagte ein Spectrum K-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Mit anderen Worten: Wenn die Compliance des Patienten in Gefahr ist, darf der Apotheker auch einen anderen Rabattpartner abgeben.

Aber warum nimmt man es überhaupt so ernst mit dem Ranking? Der Grund könnte in den Modalitäten der Ausschreibung liegen: Die Hersteller mussten fünf mengenabhängige Angebote pro Wirkstoff abgeben. Bei größeren Umsätzen musste der Staffelrabatt höher liegen als bei Angeboten über kleinere Mengen.

Spectrum K dürfte daher interessiert daran sein, dass möglichst viel Umsatz auf einen einzigen Hersteller entfällt. Nach der Systematik muss zwar nicht der Erstplatzierte der Günstigste sein, weil aus allen Mengenstaffeln ein gewichteter Mittelwert gebildet wurde. Sicher ist aber, dass jeder Hersteller den größten Rabatt in der letzten Mengenklasse gewährt.

Wie streng Spectrum K bei der Umsetzung auf die Einhaltung der Reihenfolge achten wird und ob den Apotheken Retaxierung drohen, wollte der Spectrum K-Sprecher nicht kommentieren. Allerdings dürfte auch auf Seiten der Kassen klar sein, dass das Ranking im Apothekenalltag nur mit großem Aufwand umzusetzen wäre. Schließlich wird die Reihenfolge der Rabattpartner nicht in der Apotheken-Software angezeigt. Die Apotheken müssten die Liste über 79 Fachlose und 37 verschiedene Rabattpartner selbst überprüfen.

Aus Sicht des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist das Ranking deshalb nicht verbindlich. Spectrum K werbe selbst mit der Angebotsvielfalt bei den eigenen Rabattverträgen, eine nachträgliche Einschränkung sei nicht möglich. „Die Auswahl unter den Rabattpartnern wird ausschließlich zwischen Patient und Apotheker getroffen“, sagte ein DAV-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Hersteller sehen das genauso: „Das ist völlig an der Praxis vorbei und hat keinen juristischen Bestand. Alle Rabattpartner sind in der Lauer-Taxe hinterlegt, und das ist verbindlich für den Apotheker“, sagte der Sprecher eines Herstellers, der bei Spectrum K unter Vertrag ist.

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