Lieferengpässe

BMG lässt Apothekerin hängen

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Berlin -

Engpässe können schnell zu Notfällen werden – so erging es auch Apothekerin Daniela Hänel aus Zwickau. Im Juli kam es zu einem Lieferengpass des Wirkstoffes Metoprolol 200 in retardierter Form. Da kein Hersteller liefern konnte und auch viele Ärzte nicht erreichbar waren, wandte sie sich ans Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Antwort, die sie erhielt war jedoch keine große Hilfe. Also hakte sie nach.

Lieferengpässe gehören mittlerweile zum Apothekenalltag; um die Versorgung aufrecht zu erhalten, geben die Apothekenmitarbeiter alles. Die Linda-Apotheke in der Nordstadt in Zwickau schrieb eine E-Mail an das BMG. Apothekerin Daniela Hänel machte auf die Probleme bei Metoprolol 200 mit retardierter Freisetzung aufmerksam: „Kein Hersteller kann liefern, keine Versorgung der Patienten ist möglich. Viele Ärzte sind nicht erreichbar, aufgrund von Urlaub. Bitte teilen Sie uns so schnell wie möglich mit, wie die Versorgung der Patienten in Deutschland erfolgen soll.“

Nun fühlen sich die Beamten im BMG naturgemäß nie für Versorgungsprobleme zuständig, mit mehr als einer Standardantwort war wohl nicht zu rechnen. Tatsächlich kam nach drei Tagen eine Mail von der Abteilung „Bürgertelefon“, in der darauf verwiesen wurde, dass im Arzneimittelgesetz „Maßnahmen für die Bereitstellung von Arzneimitteln getroffen“ worden seien. So gebe es auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit freiwilligen Meldungen der Hersteller über Engpässe. Speziell für Impfstoffe stelle das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seit Oktober 2015 zusätzlich Informationen über mögliche Alternativen zur Verfügung.

Das BMG selbst stehe „weiterhin mit den Beteiligten auf nationaler und europäischer Ebene in Kontakt, um mögliche Ursachen und geeignete Gegenmaßnahmen zu diskutieren”.

Hänel wollte sich so nicht abspeisen lassen: Sie schrieb also erneut ans BMG: Die zugesandte Standard-Mail beantworte nicht die Anfrage bezüglich der Versorgung mit Metoprolol 200 retard. „Ich bitte Sie, mir konkret eine Anweisung zu geben, wie wir in der Apotheke verfahren sollen. Das Nachlesen im Register des BfArM hilft hier nicht weiter.”

Ganze zwei Wochen später bekam Hänel Antwort. Man könne verstehen, dass die Lage für die Apothekerin schwierig sei. Aber Hänel solle Verständnis haben, dass das BMG „leider keine allgemein gültige Empfehlung zum Umgang mit vorübergehenden Lieferengpässen abgeben kann“.

„Im Einzelfall muss der Arzt entscheiden, wie im Sinne des Patienten die Zeit überbrückt werden kann, in der das verordnete Arzneimittel nicht verfügbar ist. Sollte der verordnende Vertragsarzt im Urlaub sein, ist er verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, der in seiner Abwesenheit als Ansprechpartner für diese Fragen fungiert.”

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