Kommentar

Der Misstrauensbeweis

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Berlin -

Retaxationen sind manchmal nur die Differenz zwischen Theorie und Praxis. Die Kasse stellt sich die Versorgung nach den Vorgaben des SGB V einfach vor, doch in der Offizin stehen die Apotheker Menschen mit gesundheitlichen Problemen gegenüber. Um diese im Einzelfall zu lösen, benötigen die Apotheker gewisse Freiheiten und wenigstens grundsätzlich das Vertrauen der Kostenträger. Das müssten auch die Kassen verstehen. Ein Kommentar von Alexander Müller.

Krankenkassen und Leistungserbringer haben ein gemeinsames Interesse: die Gesundheit der Versicherten/Patienten. Sie haben dabei aber gleichzeitig ein natürliches Konfliktfeld: Apotheker und Ärzte müssen mit der Versorgung der Patienten Geld verdienen, die Kassen wollen möglichst wenig Geld ausgeben.

Apotheker und PTA müssen sich deshalb jeden Tag in einem sehr engen Korsett an Abgabevorschriften bewegen – vor dem Griff in die Schublade muss viel beachtet werden. Beherrschendes Thema sind die Rabattverträge. Die machen nicht nur den Alltag komplizierter, sie kratzen auch am Selbstverständnis des freiberuflichen Arzneimittelexperten. Damit dieses wertvolle Gut nicht vollkommen dem Spardiktat der Kassen geopfert wird, gibt es Ausnahmetatbestände. Manchmal muss es eben schnell gehen und manchmal bestehen „pharmazeutischen Bedenken“ gegen die vorschriftmäßige Abgabe.

Die Apotheker verantworten die Versorgung des Patienten, und zwar inhaltlich und finanziell. Selbst formale Fehler können schmerzhaft sein. Die vom Gesetzgeber erzwungene Anpassung des Rahmenvertrags sollte die wildesten Auswüchse bei Retaxationen vermeiden, doch die Befürchtungen misstrauischer Apotheker scheinen sich zu erfüllen: Die Kassen finden neue Gründe und retaxieren.

Wenn eine Kasse jetzt wirklich routinemäßig die Verwendung der Sonder-PZN „pharmazeutische Bedenken“ retaxieren sollte und neue Rezepte verlangt, dann wäre ein neues Level erreicht. Denn damit untergräbt sie eine Kernkompetenz der Apotheker. Sollte dies öfter als in extremen Einzelfällen – einer standardmäßigen Verwendung der Sonder-PZN etwa – vorkommen, wäre das ein scharfer Misstrauensbeweis der Kasse gegenüber den Pharmazeuten, den sich diese nicht bieten lassen dürfen.

Die Versorgung im Akutfall ist so wichtig, dass die Sonderregeln auch von den Apothekern mit Bedacht eingesetzt werden. Pharmazeutische Bedenken bei jeder Abgabe des geforderten Rabattarzneimittels sind unglaubwürdig, es heißt ja nicht umsonst „Sonder-PZN“. Den Einsatz im Einzelfall haben die Kassen aber zu dulden. Und zwar ohne Rückfragen.

Alles andere würde in der Praxis zu einem nicht beherrschbaren und auch nicht zu rechtfertigenden Bürokratiewahnsinn führen. Mit der gleichen Argumentation erlauben die Kassen übrigens eine Heilung von Formfehlern nach erfolgter Retaxierung nicht. Dabei wäre ein nachträglich zu setzendes Kreuzchen weit weniger aufwändig, als den Patienten für eine neues Rezept und womöglich erst am nächsten Tag in die Arztpraxis zu schicken, weil die Kasse Bedenken gegenüber den Bedenken des Pharmazeuten hat. Theorie trifft Praxis.

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