Unwort des Jahres 2018

Datenschutzbeauftragter nervt Apotheker

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Berlin -

Die Leser haben wieder das Unwort des Jahres gewählt. Nur sind wir nicht sicher, ob wir den Gewinner öffentlich bekannt geben dürfen. Denn wir haben uns nicht von allen Teilnehmern eine schriftliche Einverständniserklärung geholt, dass sie mit einer Veröffentlichung des Gesamtergebnisses einverstanden sind. Unter uns: Es ist „externer Datenschutzbeauftragter“.

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war das Thema im Mai und in den Wochen davor: Unklarheiten bei der Umsetzung und die Angst vor Abmahnungen haben die Branche in Atem gehalten. Je nach Bundesland sollten auch kleine Apotheken einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Und wer das im Team nicht stemmen konnte oder wollte, erhielt mehr oder weniger seriöse Angebote von außen, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Dieser Begriff hat es mit 26 Prozent der Stimmen auch zum Unwort des Jahres 2018 geschafft. Ausschlaggebend war vermutlich die Mischung verschiedener Gefühle: von der Politik in die Pflicht genommen, aber mit der Umsetzung allein gelassen zu werden, womöglich schon wieder Zielscheibe von Abmahnanwälte zu sein und deshalb aus Angst vor Ärger von findigen Geschäftemachern über den Tisch gezogen zu werden – der Horror jedes Inhabers.

Direkt aus der Praxis am HV-Tisch kommt auch der zweitplatzierte Begriff mit 19 Prozent: NDMA-Belastung alias Valsartan-Skandal. Der verunreinigte Wirkstoff samt großer Rückrufwelle, hat die Kunden verunsichert, hier gab es extrem viel Aufklärungs- und Beratungsbedarf. Und während neue Meldungen über womöglich verunreinigte Sartane sich weiter bis spät ins Jahr 2018 zogen, wurde die Politik aktiv und plant gesetzgeberische Schritte.

Fast gleichauf ist „Plan B“ (18 Prozent). Beinahe erstaunlich ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) es mit seiner vermeintlichen Alternative zum Rx-Versandverbot nicht auf den ersten Platz geschafft hat. Denn darüber wird an der Basis viel und recht wütend diskutiert. Allerdings gibt es neben „Plan B“ andere Begrifflichkeiten aus diesem Umfeld. Und zählt man Rx-Versandverbot (12 Prozent), Gleichpreisigkeit (9 Prozent) und Boni-Deckel (3 Prozent) dazu, hätte es Spahn mit seiner Politik für die Apotheker doch ganz oben aufs Treppchen geschafft.

Bis zum 9. Januar sollen die Mitgliedsorganisationen sich zu dem von Spahn vorgestellten Paket positionieren. Am 17. Januar soll die Mitgliederversammlung dann eine Entscheidung treffen – an die die Politik freilich nicht gebunden ist. Die ABDA sieht tatsächlich so gut wie keine Chancen, Spahns Maßnahmenpaket noch einmal aufzuschnüren. „Das Paket ist ein geschlossenes Angebot“, heißt es in einer Bewertung, die allen Mitgliedsorganisationen zur Meinungsbildung übermittelt wurde.

Bereits im vergangenen Jahr in der Auswahl war der Begriff „Pfusch-Apotheker“, 2018 war dies für 6 Prozent der Teilnehmer das Unwort des Jahres. Im Zyto-Skandal von Bottrop hat das Landgericht Essen in diesem Jahr sein Urteil gesprochen und Apotheker Peter S. zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, der Fall wird die Branche also auch 2019 noch befassen.

Der Versorgungsmangel mit Impfstoffen wurde erst geleugnet, dann eingeräumt und schließlich offiziell ausgerufen. In den Apotheken hat das zu vielen Diskussionen geführt. Für 3 Prozent ist daher „Versorgungsmangel“ das Unwort des Jahres. Auf den hinteren Plätzen in der Umfrage landen noch Berufsunwürdigkeit (2 Prozent) sowie mit je 1 Prozent Kleinapotheken, Bestellplattform, Zukunftspakt, Lunapharm-Skandal, E-Rezept, Rezeptgültigkeit, Fortbildungspflicht und Homöopathiebefürworter/-gegner.

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