Fachkreisinformation

Keine Indikation für Homöopathika

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Berlin -

Für Homöopathika dürfen keine Anwendungsgebiete beworben werden – auch nicht für Fachkreise. Laut dem Landgericht Stuttgart verstößt sogar die Angabe von Indikationen für früher zugelassene Präparate gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der beklagte Hersteller Phönix Laboratorium kann noch in Berufung gehen.

Auf seiner Website stellt der Hersteller Phönix im passwortgeschützten Bereich für Fachkreise entsprechende Informationen für seine Produkte zur Verfügung. Neben Angaben zur Darreichung und Dosierung der Präparate weist der Hersteller über eine Arzneimittel-Historie auf das Anwendungsgebiet der Vorgänger-Präparate hin: Bei dem Homöopathikum Calcium phosphoricum spag. etwa ist vermerkt, dass das Präparat bis Februar 2005 unter der Bezeichnung „Phönix Asthmaphön“ mit der Indikation „Bronchitis, Asthma bronchiale“ im Verkehr war.

Die Wettbewerbszentrale hatte in diesen Hinweisen einen Verstoß gegen das HWG gesehen. Die Richter stimmten dem zu: In erster Linie sollten zwar Verbraucher durch das Werbeverbot geschützt werden. Allerdings könnten auch Angehörige der Fachkreise zu dem Schluss kommen, das neue Produkt entspreche dem in der Arzneimittelhistorie angegebenen Präparat.

Phönix-Geschäftsführer Dr. Ekkehard Titel befürchtet, dass die Naturheilkunde schlechthin mundtot gemacht werden soll. Das Homöopathische Arzneibuch und die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs verdeutlichten immerhin, dass der Gesetzgeber entsprechende Arzneimittel beibehalten möchte. Zudem seien registrierte homöopathische Arzneimittel bereits mehrere Jahrzehnte mit Angabe zum Anwendungsgebiet im Handel gewesen, ohne dass Patienten Schaden genommen hätten.

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