Pfusch-Prozess

Hexal-Jurist muss nicht aussagen

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Berlin -

Kein weiterer Mitarbeiter von Hexal muss im Rahmen des Pfusch-Prozesses um Apotheker Peter S. vor dem Landgericht Essen aussagen. Die Verteidigung wollte einen Vertreter der Rechtsabteilung vernehmen, da sie davon ausging, dass der Pharmavertreter Wilfried H. seine Aussage im März mit dem Unternehmen abgesprochen hat.

H. soll S. Zytostatika aus dem Kofferraum verkauft haben und von dem Apotheker sechs Haushaltsgegenstände im Wert von insgesamt 7000 Euro erhalten haben. Die Schwarzverkäufe verneinte H., bezüglich der Elektrogeräte verweigerte er jedoch die Aussage. Mittlerweile läuft gegen ihn und S. ein separates Ermittlungsverfahren.

Die Nebenkläger werden im Prozess definitiv nicht mehr zu Wort kommen. Es sei nicht sicher, ob die Zeugen tatsächlich von unterdosierten Lieferungen betroffen waren, begründete das Gericht seine Entscheidung laut Correctiv. Im Prozess ging es bisher weniger um die Schicksale der Opfer, als um den Schaden, den S. den Krankenkassen verursacht haben soll.

Der Whistleblower Martin Porwoll hatte bei seiner Vernehmung ausgesagt, der Mitarbeiter der Alten Apotheke Marc F. habe mit ihm über „hineingezauberte Wirkstoffe“ gesprochen und gesagt, die Wahrscheinlichkeit liege „bei Null“, dass in den Zytostatika Wirkstoff sei. F. soll jetzt eine Stellungnahme an die Verteidigung geschickt haben, in der er beteuert, Porwolls Aussage sei falsch, die Gespräche hätten nie stattgefunden. Die Nebenklage möchte den Mitarbeiter als Zeugen laden und Porwoll noch einmal vernehmen. Vor Gericht hatte F. bereits einmal die Aussage verweigert.

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