Abrechnungsbetrug

Luftrezepte: Zwei Jahre auf Bewährung

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Berlin -

Nach einem wochenlangen Prozess hat das Schöffengericht Mönchengladbach gestern einen 45-jährigen Apotheker und den 69-jährigen Mitangeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 26 Fällen verurteilt. Mit den sogenannten Luftrezepten sorgten die Verurteilten bei der AOK Rheinland/Hamburg für einen Schaden von 110.430 Euro. 

Die beiden Krefelder erhielten jeweils eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC. Gemäß Bewährungsauflagen muss der Apotheker 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und sein Komplize eine Zahlung von 360 Euro an die AOK leisten. Beiden waren nicht vorbestraft.

Zwischen 2009 und 2011 haben sie in Krefeld, Viersen und Mönchengladbach der AOK mit sogenannten Luftrezepten einen Schaden von 110.430 Euro zugefügt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 69-Jährige Komplize Rezepte über meist hochpreisige Medikamente gesammelt und dem Apotheker gegeben hat. Dieser hat sie dann bei der AOK geltend gemacht. Tatsächlich wurden diese Medikamente aber nie ausgeliefert. Die Rezepte hat der 69-Jährige von Verwandten und Familienmitgliedern besorgt, so der Gerichtssprecher. Die Beute haben die beiden schließlich geteilt.

Bereits 2013 hat der Pharmazeut laut Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe auch bereits 80.000 Euro an die Krankenkasse zurückgezahlt. Andere Quellen sprechen von 50.000 Euro Wiedergutmachung. Zudem hat der Apotheker seine Apotheke verkauft, die Betriebserlaubnis zurückgegeben und Privatinsolvenz beantragt. Inzwischen soll er halbtags als angestellter Apotheker in der Offizin seines Vaters arbeiten.

Der 69-Jährige hingegen hat nach Angaben des Gerichts bis zum Prozess geschwiegen. Während der Verhandlung habe er jedoch sein Schweigen gebrochen und den Betrug gestanden. Allerdings habe er sich bis zuletzt geweigert, die Namen der Familienmitglieder zu nennen, die die Rezepte abholten.

Die Staatsanwältin hatte für den 69-Jährigen eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Doch das Gericht verurteilte die Angeklagten zu gleichen Strafen. „Das Gericht hat befunden, dass die beiden Angeklagten unter Berücksichtigung aller Aspekte im Ergebnis etwa die gleiche Schuld trifft“, so der Gerichtssprecher.

Bereits vor zwei Jahren hatte es die AOK Rheinland/Hamburg mit einem Rezeptbetrüger aus Krefeld zu tun. Damals wurde der Apotheker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall hatte eine Patientin geholfen, die sich bei verschiedenen Ärzten Rezepte ausstellen ließ.

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