Terminservice- und Versorgungsgesetz

vfa: Zwangsrabatte gefährden Impfstoffversorgung

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Berlin -

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte eigentlich am 1. April in Kraft treten. Der Gesetzeseintritt wird sich jedoch voraussichtlich um einen Monat verzögern und so könnte das TSVG am 1. Mai an den Start gehen. Heiß diskutiert wird das Thema Impfen, das im TSVG verankert ist, denn Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nicht nur die Kassen zur Erstattung der zwei günstigsten Vakzine verpflichten, sondern auch die Herstellerabschläge erhöhen. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) sieht die Impfstoffversorgung in Gefahr und befürchtet eine Verschärfung der Engpässe von Grippeimpfstoffen in der kommenden Saison.

Aktuell liegen die Preise für Impfstoffe in Deutschland auf dem Niveau anderer EU-Länder. Der TSVG-Entwurf sieht jedoch eine Absenkung der Preise vor. Auf die Impfstoffpreise soll ein zusätzlicher, pauschaler Zwangsrabatt in Höhe von 5 Prozent erhoben werden. Bei saisonalen Grippeimpfstoffen sollen es sogar 10 Prozent sein.

„Die Erhöhung des Zwangsrabattes bei Impfstoffen wäre ein Stolperstein auf dem Weg zu einer besseren Impfstoffversorgung in Deutschland“, mahnt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer. Dies könne dazu führen, dass weniger Impfstoffe auf den Markt kommen. Denn wenn die weltweite Nachfrage größer sei, greifen Marktmechanismen – dazu zählen die realistischen Preise. Sind Impfstoffe knapp, würden die Preise entscheiden, wohin die Vakzine geliefert würde. Die Attraktivität des deutschen Marktes würde deutlich sinken. „Angesichts globalen Wettbewerbs, weniger Anbieter, begrenzter Produktionskapazitäten und eines weltweit steigenden Bedarfs an Impfstoffen ist diese Maßnahme versorgungspolitisch höchst riskant“, schreibt der vfa.

Fischer sieht in der Erhöhung des Zwangsrabatts bei Impfstoffen einen „Stolperstein auf dem Weg zu einer besseren Impfstoffversorgung“. Die Rede ist von einer „Schieflage im Gesetzentwurf: zu wenig Impfförderung, zu hohe Industrierabatte“. Eine Korrektur sei nötig, schließlich erfordere eine gesicherte Versorgung stabile Rahmenbedingungen. Eine Mehrfachrabattierung von Impfstoffen setze im weltweiten Nachfragewettbewerb das gegenteilige Signal. „Die geplante massive Erhöhung der Herstellerabschläge bei Impfstoffen gefährdet die angestrebte bessere Versorgungssicherheit. Gleichzeitig finden sich im Gesetzentwurf derzeit keine Maßnahmen, die den Fokus der Krankenkassen stärker auf die Impfförderung lenken. Diese Schieflage muss korrigiert werden.“ Zudem könnte die Niedrigpreispolitik Versorgungsengpässe in der Grippesaison verschärfen.

Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat den TSVG-Entwurf kritisiert, denn dieser enthalte kein Verbot von Festpreisvereinbarungen sowie eine Sicherstellung der Anbietervielfalt. Der Vorstandsvorsitzende des BPI, Dr. Martin Zentgraf, mahnte Spahn sei „der GLV auf den Leim gegangen“.

„Anstatt die Krankenkassen endlich darauf zu verpflichten, von den Einsparungen Impfprogramme aufzusetzen, soll bei Impfstoffen kollektiv weiter gespart werden. [...] Die Kassen horten Rücklagen im zweistelligen Milliardenbereich. Allein im Impfstoffbereich werden schon 80 Millionen Euro pro Jahr über die normale EU Preisreferenzierung eingespart. Und dennoch glaubt er offenbar deren Märchen von der Kostenexplosion – und das im Impfstoffmarkt, der so unattraktiv ist, dass es eh nur noch wenige Anbieter gibt.“

„Und nun werden Impfstoffe zusätzlich mit einem Zwangsrabatt belegt: Weitere 10 Prozent auf Grippeimpfungen und 5 Prozent für sonstige Schutzimpfungen – ohne die Sicherheit, dass die Kassen mit dem Geld die niedrigen Impfquoten bekämpfen.“ Aufgrund der Abschlagsregelung in Paragraph 130a Absatz 2 SGB V müssen die Krankenkassen seit 2011 für Schutzimpfungen ohnehin nur den EU-Durchschnittspreis aufwenden. „Es ist schlichtweg unwahr, dass die Kosten explodieren, wenn Festpreisvereinbarungen und sämtliche Ausschreibungsmodelle richtigerweise ersatzlos, und wie im AMVSG vorgesehen, gestrichen werden. Ganz abgesehen davon, das zusätzliche Rabatte ohne weitere Begründung verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft sein dürften“, so Zentgraf weiter.

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