Apothekenüberwachung

Zytostatika: Probenentnahme auf Kosten der Apotheker

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Berlin -

Nach dem Zyto-Skandal in Bottrop ziehen die Städte im Umkreis Konsequenzen. Nun sollen unangekündigte Inspektionen in Apotheken stattfinden, bei denen Krebsmedikamente auf ihren Gehalt analysiert werden sollen. Durch stärkere Kontrollen erhoffen sich die Kommunen die Verhinderung solcher Fälle.

Nach dem mutmaßlichen Betrug mit zu schwach dosierten Krebsmedikamenten wurde in NRW die Apothekenüberwachung verschärft. Seit August ist es möglich, dass Infusionen, die der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht bekommen konnte, getestet werden. Das sind sogenannte Rückläufer, die aus der Arztpraxis wieder zur Apotheke gebracht werden. Kontrolliert werden sollen in den Monaten November und Dezember insgesamt fünf Apotheken in Essen, Mülheim und Oberhausen, die individuelle Chemotherapie für Patienten herstellen. Die kostspieligen Untersuchungen sollen zu Lasten der betroffenen Apotheker gehen. Die Ergebnisse der Test würden im Januar erwartet.

Bei unangemeldeten Inspektionen sollen nun insbesondere Personalkontrollen sowie die Herstellung von Parenteralia nach § 35 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) berücksichtigt werden. Das geht aus einem Erlass an die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte hervor. Die Behörden sind weiterhin befugt, erforderlichenfalls Proben nach ihrer Auswahl zum Zwecke der Untersuchung zu entnehmen (§ 65 Abs. 1 Satz 1 AMG). Die nach Absprache mit der Arzneimitteluntersuchungsstelle entnommenen Proben sollen dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) in Münster zur Untersuchung übersendet werden.

„Der Erlass ist ein wichtiger Beitrag für einen noch besseren Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Gerade Patientinnen und Patienten, die eine medikamentöse Krebstherapie erhalten, müssen darauf vertrauen können, dass sie die richtigen Arzneimittel in der richtigen Zusammensetzung erhalten. Die Behörden sollten daher von ihren Kontrollrechten umfangreich Gebrauch machen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Nach Angaben von Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), sind die Art und Weise sowie Häufigkeit der Kontrollen noch unklar. „Das muss noch diskutiert werden.“ Insbesondere müsse die Frage nach der Kostenübernahme dringend geklärt werden, fordert Peterseim. Denn einige zytostatisch wirkende Substanzen seien sehr teuer und in der Folge auch die Analysen. Eine Probenentnahme zulasten der Apotheker sei nicht vertretbar: „Das ist für uns ärgerlich“, so Peterseim. Gegen Kontrollen generell hätte der Verband nichts einzuwenden, beklagenswert seien die hohen Kosten, die dem Pharmazeuten auferlegt würden und nicht im Honorar vorgesehen seien.

Weiterhin fordert er, dass die Proben in der Arztpraxis eingeholt werden sollten, da ein Rezept bereits vorlag und dieses beliefert wurde. „Das Medikament kostet den Apotheker dann nichts mehr“, sagt der Präsident der VZA. Da vieles noch unklar sei, finde am kommenden Donnerstag eine Radiosendung mit den Beteiligten statt. Im „Stadtgespräch“ sollen die Probleme der Probenentnahme erörtert und Lösungsvorschläge debattiert werden.

Peterseim schlägt vor, dass Proben günstigerer Rezepturen zur Untersuchung herangezogen werden. „Es gibt Substanzen, die nur wenige Euros kosten“, erklärt er. Die Qualität könne man sehr wohl auch mit diesen kontrollieren und dementsprechend beurteilen, ob die Apotheke korrekt gearbeitet hat und das Endprodukt den Sterilitätsanforderungen genügt. „So wären alle zufrieden.“ Bisher seien die Probenentnahmen zur Qualitätssicherung gedacht, nun soll kriminelle Energie verhindert werden. „Dies kann man mit dieser Methode nicht“, so Peterseim.

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