Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Ausländische Pharmazeuten bestehen Sprachtest

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Berlin -

Kunden, wünschen sich eine fachliche aber leicht verständliche Beratung von einem Apotheker. Der Ansprechpartner für Gesundheitsfragen kann jedoch auch im Ausland studiert haben. Eine bestandene Fachsprachenprüfung soll die Qualität der Kommunikation sicherstellen. In Sachsen-Anhalt waren am Montag die ersten Absolventen erfolgreich. Wer eine Approbation in Deutschland erhalten will, muss jedoch mehrere Prüfungen bestehen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat die Apothekerkammer beauftragt eine entsprechende Fachsprachenführung durchzuführen. Bushra Ballout aus Syrien, Mona Bassal und Kerolos Ashraf aus Ägypten waren die ersten Prüflinge, die sich der dreiköpfigen Prüfungskommission stellten. Die erste Prüfung auf dem Weg zur deutschen Approbation meisterten die ausländischen Studenten.

Es galt ein simuliertes Beratungsgespräch zu führen, einen Meldebogen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen auszufüllen, ein kollegiales Gespräch zu meistern und Fachausdrücke leicht und verständlich zu erklären. Insgesamt dauerte die Prüfung 60 Minuten. Entscheidend für das Bestehen war nicht das pharmazeutische Wissen, sondern die Qualität der Kommunikation.

„Alle drei hallenser Prüfungsteilnehmer sprechen bereits ein gutes Umgangs-Deutsch. Dennoch war es keine leichte Aufgabe, deutsche Fachbegriffe richtig anzuwenden und zu erklären“, erklärt Guntram Gläser von der Apothekerkammer. Da deutsche Praxiserfahrungen fehlen, konnten manche Fragen nicht so umfangreich beantwortet werden, wie die Prüfungskommission es sich gewünscht hatte. Es galt die Apotheker Dagmar Stein, Claudia Mapolie und Guntram Gläser zu überzeugen. Nach sorgfältiger Prüfung stand fest: Die drei Prüfungsteilnehmer können sich gut und verständlich ausdrücken.

Bundesweit gilt für ausländische Apotheker die verpflichtende Fachsprachenprüfung. Sie zu bestehen ist die Voraussetzung für die Approbation. Wer nicht im europäischen Ausland studiert hat, muss nach einem Praktikum in der Apotheke als letzte Hürde die Kenntnisprüfung bestehen. Hier soll geprüft werden ob die Ausbildung der deutschen gleichzusetzen ist. Erst dann erhalten die Pharmazeuten die deutsche Approbation und dürfen eigenverantwortlich arbeiten.

Wer in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union, des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sein Studium abgeschlossen hat, muss nur die Sprachprüfung bestehen. Die Berufsanerkennungsrichtline des europäischen Parlaments und Rates setzt die erlangte pharmazeutische Qualifikation gleich.

Die Kenntnisprüfung ist notwendig, wenn wesentliche Unterschiede in der Ausbildung im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt wurden. Die Pharmazeuten werden dann in den abweichenden Fächern, sowie in Recht und Apothekenpraxis geprüft. Der Inhalt der Prüfung ist vergleichbar mit dem dritten Staatsexamen.

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