Skonto, Impfstoffe, Wartezeiten

TSVG verkündet

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Berlin -

Mit dem heute verkündeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV) droht den Apothekern ein neuer Prozess um ihre Einkaufskonditionen. Denn die Formulierung zu Rabatten und Skonti im Gesetz wird schon jetzt unterschiedlich interpretiert. Für die Apotheker im „Wartezimmer-Gesetz“ sonst noch interessant: Hilfsmittelausschreibungen werden abgeschafft, die Impfstoffversorgung neu geregelt.

Unmittelbar auf das eigene Geschäft auswirken wird sich aber die Neuregelung der Großhandelsvergütung. Aus dem fixen Teil ihrer Vergütung in Höhe von 70 Cent dürfen die Großhändler keine Rabatte an die Apotheken gewähren, sondern nur aus dem variablen Teil von 3,15 Prozent. Allerdings ist umstritten, ob das Skonti mit einschließt.

Die SPD hat in ihrer Bewertung Skonti und Rabatte gleichgesetzt. Auch der Phagro interpretiert die Neuregelung so. Den Mitgliedsfirmen wurde ein Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt, das diese Position stützt. Allerdings veröffentlicht der Phagro weder das Gutachten selbst, noch gibt er eine öffentliche Empfehlung ab, wie sich die Großhändler jetzt zu verhalten haben – schon aus kartellrechtlichen Gründen.

Was es gibt, ist der vielsagende Hinweis, dass sich jeder an die geltenden Gesetze zu halten habe und man auf deren Einhaltung als Verband achten werde. Mit anderen Worten: Es ist wohl bald mit einem neuen Skonto-Prozess zu rechnen – schon das erste Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen AEP war aus den Reihen der anderen Großhändler initiiert worden.

Und da AEP mit einem eigenen Gutachten ausgestattet bereits angekündigt hat, seine Konditionen weiterhin anzubieten, wird man sich wohl wieder vor Gericht treffen. Die vom Bundesgerichtshof (BGH) geforderte Klarstellung ist dem Gesetzgeber mit dem TSVG nicht gelungen. Spannend wird sein, wie die Phagro-Mitglieder auf die neue Lage reagieren werden. Aufgrund der nach wie vor umstrittenen Rechtslage ist nicht unwahrscheinlich, dass der gewohnte Wechsel aus Kürzungswelle und Rabattschlacht sich weiter fortsetzt.

Eine verbesserte Versorgung will der Gesetzgeber mit dem TSVG im Bereich der Hilfsmittel schaffen. Ausschreibungen etwa für Inkontinenzprodukte werden abgeschafft. „Dadurch wird sichergestellt, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt“, heißt es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Die ebenfalls im TSVG enthaltene Regelung zum Impfstoffen sieht vor, das Apotheker pro Impfstoff-Dosis künftig 1 Euro bekommen. Verträge oder Vereinbarungen zwischen Landesapothekerverbänden und Herstellern darf es nicht mehr geben. Pro Verordnungszeile dürfen Impfstoffe für maximal 75 Euro gelistet sein. Der Bundesrat hatte das Gesetz zwar durchgewinkt, konkret zu diesem Passus aber eine kritische Stellungnahme abgegeben. Entscheidende und für die Versorgungssicherheit zentrale Fragen würden dem freien Spiel der Kräfte überlassen, da es für die Hersteller der Grippeimpfstoffe keinerlei Vorgaben zu Menge und Preis gebe. Kritisiert wurde auch, dass die Vergütung der Apotheken für die Ausgabe des Impfstoffes gedeckelt wird. Ob die Apotheken bereit seien, ab einer bestimmten Menge umsonst zu arbeiten, sei ungewiss.

Im Kern soll das TSVG allerdings den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern: Praxisärzte sollen künftig 25 statt 20 Stunden in der Woche für GKV-Versicherte anbieten müssen. Bestimmte Fachärzte sollen mehr offene Sprechstunde ohne feste Terminvergaben bieten. 600 bis 800 Millionen Euro an zusätzlichen Vergütungen kommen auf die Krankenkassen zu. Regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land und Lockerungen von Zulassungssperren sollen die Versorgung in der Fläche verbessern. Davon könnten indirekt auch die Apotheker profitieren, denn wo der Verordner fehlt, hat es die Apotheke schwer.

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