Behandlungsfehler

Schadenersatz in Millionenhöhe

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Für gravierende Ärztefehler hat das Bonner Landgericht einem fünfjährigen schwerbehinderten Jungen einen Anspruch auf Schadenersatz in Millionenhöhe bescheinigt. Das Gericht hat bestätigt, dass es eine Klinik im Bonner Raum und zwei Klinikärzte zur Zahlung von 400.000 Euro Schmerzensgeld an den Jungen verurteilt habe sowie zur Haftung für sämtliche Schäden, die bei dem Jungen wegen der Behinderung im Lauf seines Lebens entstehen werden. Nach Angaben der Bonner Kammer ist der Schaden noch nicht genau zu beziffern, geht aber voraussichtlich in die Millionen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Urteil hatten die Ärzte bei der Geburt des Kindes der Mutter ein Wehenbeschleunigungsmittel verabreicht, das in keinem Fall habe gegeben werden dürfen. Das Mittel habe einen gefährlichen Abfall der Herztöne des Ungeborenen ausgelöst.

Dann hatten die Ärzte laut Gericht zu lange gezögert, bis sie eine Not-Operation einleiteten. Erst 35 Minuten nach dem Abfall der Herztöne sei eingegriffen worden. Nach einer Leitlinie der Ärztekammer müsste in einem solchen Notfall spätestens nach 20 Minuten ein OP-Team einen Kaiserschnitt vornehmen. Infolge der Behandlungsfehler habe das Kind zu lange keinen Sauerstoff bekommen und einen irreparablen Hirnschaden erlitten. Der Junge ist körperlich und geistig behindert.

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