Optionale Aufstiegsqualifizierung

PTA Plus: DPhG fordert grünes Licht von ABDA

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Berlin -

Die Ausbildungszeit ist einer der zentralen Knackpunkte der PTA-Reform – bleibt es bei zweieinhalb Jahren oder wird auf drei verlängert? Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) will zwischen den beiden Lagern vermitteln und schlägt eine optionale Aufstiegsqualifizierung für den Assistenzberuf vor. Damit wären alle Bedingungen der Arbeitsgruppe Theoretische und Praktische Ausbildung (TuPA) bezüglich der Kompetenzerweiterung erfüllt, sagten die Gruppenvorsitzenden Kerstin Wahlbuhl und Andrea Niehoff-Ströh.

Beim PTA-Reformgesetz sei die Einigung aller Beteiligten zum Greifen nah, so Wahlbuhl und Niehoff-Ströh. „Mit gutem Willen jedoch können tatsächlich alle diversen Ansichten berücksichtigt werden.“ Die DPhG schlägt die Beibehaltung der bewährten Ausbildungsstruktur und -dauer vor – also zwei Jahre Schule und im Anschluss ein halbes Jahr Praktikum. Sie solle allerdings um eine optionale Verlängerung zur Weiterqualifizierung ergänzt werden.

„Damit ergäbe sich für ausnahmslos alle Beteiligten eine ‚Win-win-Situation‘“. Der vom Bundesrat geforderte häufige Wechsel von schulischer und praktischer Ausbildung stelle alle Beteiligten vor große Herausforderungen – und sei in den Apotheken noch schlechter realisierbar als in den PTA- Schulen.

Forderungen zur Ausbildungsverlängerung seitens Adexa und des Bundesverbands Pharmazeutisch technischer Assistenten (BVpta) hätten ursprünglich das Ziel verfolgt, für PTA eine Kompetenzerweiterung zu begründen. „Allerdings wollen und können nicht alle PTA weitergehende Kompetenzen erlangen und mehr Verantwortung übernehmen.“

Eine optionale zusätzliche Ausbildung zur Kompetenzerweiterung biete sich deshalb an. Sie könne nach der Ausbildung in Vollzeit beispielsweise in sechs Monaten oder berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Damit wäre eine Vergleichbarkeit mit den inzwischen nicht mehr ausgebildeten Pharmazieingenieuren, wie von der Adexa erwähnt, gegeben. „PTA-Schulen wollen und können diese weitergehende Qualifizierung anbieten und umsetzen.“

Die DPhG fordert seitens der Apotheker Unterstützung: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn die ABDA grünes Licht zur optionalen Aufstiegsqualifizierung der PTA gibt.“ Man habe „volles Verständnis, zu verhindern, dass jede PTA weitergehende Befugnisse ohne weitere Qualifikation bekommt“. Allerdings wünschten sich viele Apothekenleiter – insbesondere auch in Krankenhausapotheken – weitergehende Kompetenzen für erfahrene PTA mit hinreichenden Kenntnissen.

Durch die optionale Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre und die damit verbundenen Aufstiegsmöglichkeiten werde die Attraktivität des PTA-Berufes gesteigert. Würden „PTA Plus“ wie Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure eingeordnet, wären alle Bedingungen wie die Haftungsfrage, eine entsprechend bessere Bezahlung und eine berufsbezogene Fachweiterbildung geklärt. Eine bestimmte Examensnote für weitergehende Kompetenzen sei dagegen nicht sinnvoll. Diese Note müsse durch die erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsqualifikation ersetzt werden, fordert die Arbeitsgruppe.

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